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Recht & Regeln

Mehrere Minijobs gleichzeitig: Was erlaubt ist und wann es teuer wird

6 Min. Lesezeit

Du überlegst, ob du zwei oder mehr Minijobs gleichzeitig machen kannst? Kurze Antwort: Ja. Aber die Regeln sind anders, als die meisten denken. Wer sie nicht kennt, zahlt plötzlich volle Sozialversicherungsbeiträge auf alle Jobs.

Die Grundregel: Verdienste werden zusammengerechnet

Ob du einen, zwei oder drei Minijobs hast, spielt erstmal keine Rolle. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl. Entscheidend ist nur eins: die Summe aller Verdienste.

Seit Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 € pro Monat. Das entspricht 7.236 € im Jahr. Dieser Betrag gilt nicht pro Job, sondern für alle Minijobs zusammen.

Bleibst du darunter, bleibt alles beim Alten. Jeder einzelne Job wird ganz normal als Minijob gemeldet, mit den üblichen Arbeitgeberabgaben von rund 31 % und für dich ohne Sozialversicherungsbeiträge (abgesehen von 3,6 % Rentenversicherung, sofern du dich nicht befreien lässt).

Überschreitest du die 603 €? Dann werden alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Nicht nur die, die den Betrag übersteigt. Alle.

Rechenbeispiel

  • Minijob A: 250 € / Monat
  • Minijob B: 340 € / Monat
  • Summe: 590 € → Beide bleiben Minijobs.

Bekommt du in Minijob B plötzlich 360 €, bist du bei 610 €. Beide Jobs werden voll sozialversicherungspflichtig. Für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Das Gesetz dazu ist § 8 Abs. 2 SGB IV. Die Minijob-Zentrale erklärt die Zusammenrechnung auf ihrer Seite zu Mehrfachbeschäftigungen.

Sonderfall: Minijob neben einem Hauptjob

Hier gelten komplett andere Regeln. Und genau hier machen die meisten Fehler.

Hast du eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (Vollzeit, Teilzeit, egal), darfst du genau einen Minijob daneben ausüben. Dieser eine bleibt für dich steuer- und beitragsfrei. Dein Hauptjob-Gehalt und dein Minijob-Verdienst werden nicht zusammengerechnet. Details dazu stehen im Artikel Minijob neben dem Hauptjob.

Nimmst du einen zweiten Minijob an, wird dieser mit deinem Hauptjob zusammengerechnet. Ab dem zweiten Minijob greift volle Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung). Und zwar unabhängig davon, wie viel du dort verdienst.

Der erste Minijob bleibt geschützt. Der zweite nicht.

Welcher Minijob zählt als "erster"?

Der Minijob, den du zeitlich zuerst aufgenommen hast. Nicht der, bei dem du mehr verdienst. Das Datum der Aufnahme entscheidet.

Ausnahme: Kurzfristiger Minijob

Einen kurzfristigen Minijob (maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr) kannst du zusätzlich zum Hauptjob und zum ersten Minijob ausüben, ohne dass er zusammengerechnet wird. Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen werden nach dem Gesetz nicht addiert.

Gleicher Arbeitgeber? Geht nicht.

Wenn du für denselben Arbeitgeber zwei verschiedene Tätigkeiten ausübst, werden diese immer als ein einziges Beschäftigungsverhältnis behandelt. Auch wenn du morgens Büro machst und abends Lager. Auch wenn du in unterschiedlichen Filialen arbeitest. Entscheidend ist: Ist es dieselbe juristische oder natürliche Person?

Die einzige Ausnahme: Du machst eine Berufsausbildung bei diesem Arbeitgeber und übst daneben einen Minijob bei ihm aus. Dann dürfen beide nebeneinander existieren.

Wichtig: Konzernunternehmen gelten als unterschiedliche Arbeitgeber, solange es sich um eigenständige juristische Personen handelt. Du kannst also bei zwei GmbHs desselben Konzerns jeweils einen Minijob haben.

Was du deinem Arbeitgeber sagen musst

Jeder deiner Arbeitgeber muss wissen, ob du weitere Minijobs hast. Das ist seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben. Dein Arbeitgeber muss dich danach fragen, und du musst wahrheitsgemäß antworten. In der Praxis heißt das: Du unterschreibst bei der Einstellung eine schriftliche Erklärung über bestehende Beschäftigungen und verpflichtest dich, Änderungen sofort mitzuteilen.

Verschweigst du einen zweiten Minijob, kann das teuer werden. Die Minijob-Zentrale prüft automatisch über das Meldeverfahren, ob Verdienste zusammengerechnet werden müssen. Fällt eine Überschreitung auf, werden rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Rentenversicherung: Einmal entscheiden, für alle

Bist du in einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreit, gilt diese Befreiung automatisch für alle deine Minijobs. Du kannst nicht bei Job A einzahlen und bei Job B nicht. Entweder überall oder nirgends.

Und: Die Befreiung ist aktuell nicht widerrufbar, solange du mindestens einen Minijob hast. Ab voraussichtlich Juli 2026 ändert sich das. Dann kannst du die Befreiung einmalig rückgängig machen. Bei mehreren Minijobs geht das allerdings nur einheitlich für alle Jobs gleichzeitig.

Ob sich die eigene Einzahlung lohnt, hängt von deiner Situation ab. Der Eigenanteil beträgt nur 3,6 % (bei 603 € also rund 21,70 € im Monat). Dafür bekommst du echte Rentenpunkte und sicherst Ansprüche auf Reha und Erwerbsminderungsrente. Für viele lohnt sich das.

Arbeitszeit: Das Limit, das alle vergessen

Es gibt kein Stundenlimit speziell für Minijobs. Aber das Arbeitszeitgesetz gilt trotzdem. Über alle Jobs hinweg darfst du im Durchschnitt maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.

Bei zwei Minijobs und einem Hauptjob wird das schnell eng. Und: Beide Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass die Arbeitszeit eingehalten wird.

Sonderfälle: Elternzeit, Bürgergeld, Rente, Studium

Nicht jeder hat einen klassischen Hauptjob. Je nach Lebenssituation gelten andere Regeln:

Elternzeit

Du bist in Elternzeit? Das zählt nicht als sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Du kannst also mehrere Minijobs nebeneinander ausüben, solange der Gesamtverdienst unter 603 € bleibt. Wie sich das mit dem Elterngeld verträgt, ist ein eigenes Thema.

Bürgergeld

Auch mit Bürgergeld darfst du mehrere Minijobs haben. Für die Anrechnung spielt es keine Rolle, ob dein Einkommen von einem oder drei Arbeitgebern kommt. Der Freibetrag gilt für dein Gesamteinkommen.

Rente

Für Altersrentner mit Vollrente sind die Hinzuverdienstgrenzen seit 2023 komplett weggefallen. Du kannst mehrere Minijobs ausüben oder auch mehr verdienen. Im Minijob bist du als Vollrentner in der Regel rentenversicherungsfrei. Mehr dazu im Artikel Minijob und Rente.

Studium

Als Student darfst du mehrere Minijobs haben, solange der Gesamtverdienst unter 603 € bleibt. Achte auf die Familienversicherung und den BAföG-Freibetrag. Überschreitest du die Minijob-Grenze, verlierst du beides: den Minijob-Status und möglicherweise deine beitragsfreie Krankenversicherung.

ALG 1

Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht, kann ebenfalls mehrere Minijobs ausüben. Die Arbeitszeitgrenze von unter 15 Stunden pro Woche gilt allerdings für alle Jobs zusammen.

Selbstständige

Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann daneben einen oder mehrere Minijobs haben. Die Selbstständigkeit wird nicht mit den Minijobs zusammengerechnet. Die 603-€-Grenze gilt nur für die Summe der Minijobs untereinander.

Die häufigsten Fehler

  1. Verdienstgrenze pro Job statt gesamt rechnen. Die 603 € gelten für die Summe aller Minijobs, nicht für jeden einzeln.
  2. Zweiten Minijob neben dem Hauptjob annehmen und denken, beide bleiben geschützt. Nur der erste Minijob ist privilegiert. Jeder weitere wird sozialversicherungspflichtig.
  3. Arbeitgeber nicht informieren. Die Pflicht zur Angabe weiterer Beschäftigungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer schweigt, riskiert Nachzahlungen.
  4. Schwankendes Einkommen nicht überwachen. Entscheidend ist der vorausschauend ermittelte Durchschnittsverdienst über maximal 12 Monate. Wer in einzelnen Monaten drüber liegt, in anderen drunter, muss genau rechnen.
  5. Rentenversicherungs-Befreiung nur für einen Job beantragen wollen. Geht nicht. Die Entscheidung gilt einheitlich für alle Minijobs.

Kurz und knapp

Mehrere Minijobs gleichzeitig sind erlaubt. Wer keinen Hauptjob hat, muss nur auf die 603-€-Gesamtgrenze achten. Wer einen Hauptjob hat, darf genau einen Minijob daneben haben. Jeden Arbeitgeber über weitere Jobs informieren. Und die Rentenversicherung gilt immer einheitlich für alle Minijobs.

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Redaktion GetMinijob.deErstmals veröffentlicht am

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