Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht, darf nebenbei einen Minijob ausüben. Das ist die gute Nachricht. Die weniger gute: Es gibt klare Regeln bei Arbeitszeit, Verdienst und Meldepflichten. Wer sie nicht kennt, riskiert Kürzungen oder verliert im schlimmsten Fall den ALG-1-Anspruch ganz.
Dieser Artikel erklärt, wie Minijobs und Arbeitslosengeld 1 zusammenspielen, was 2026 gilt und worauf du achten solltest.
Darf ich mit ALG 1 einen Minijob haben?
Ja. Ein Minijob ist grundsätzlich mit ALG 1 vereinbar. Die Agentur für Arbeit sieht Nebentätigkeiten sogar positiv, solange sie als Überbrückung bis zur nächsten Festanstellung dienen.
Allerdings gelten zwei wichtige Grenzen:
1. Die 15-Stunden-Regel: Du darfst weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Sobald du 15 Stunden oder mehr arbeitest, giltst du nach dem Gesetz nicht mehr als arbeitslos – und verlierst deinen ALG-1-Anspruch (§ 138 Abs. 3 SGB III).
2. Der Freibetrag von 165 €: Du darfst monatlich bis zu 165 € anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles, was darüber liegt, wird von deinem Arbeitslosengeld abgezogen.
Wichtig: Beide Grenzen gelten gleichzeitig. Selbst wenn du unter 165 € verdienst, darfst du die 15-Stunden-Grenze nicht überschreiten.
Wie wird der Minijob-Verdienst angerechnet?
Der Freibetrag von 165 € gilt für jeden Monat. Der Rest deines Minijob-Verdienstes wird direkt vom ALG 1 abgezogen.
Ein Beispiel mit der Minijob-Verdienstgrenze von 603 € (Stand 2026):
Du verdienst 603 € im Minijob und erhältst 1.200 € ALG 1.
603 € – 165 € Freibetrag = 438 € anrechenbarer Verdienst
Dein ALG 1 wird um 438 € gekürzt: 1.200 € – 438 € = 762 €
Gesamteinkommen: 603 € + 762 € = 1.365 €
Ohne Minijob hättest du 1.200 € erhalten. Mit einem 603 € Minijob hast du also 165 € mehr – nicht 603 €. Das überrascht viele.
ALG 1 + Minijob Rechner
Berechne, wie sich dein Minijob-Verdienst auf dein Arbeitslosengeld auswirkt.
z.B. Fahrtkosten (0,20 €/km einfach), Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Reinigungskosten
Ohne Minijob: 1.200,00 € · Mehrverdienst durch Minijob: 165,00 €
Hinweis: Du musst unter 15 Wochenstunden bleiben, sonst entfällt dein ALG-1-Anspruch (§ 138 Abs. 3 SGB III). Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Beratung durch die Agentur für Arbeit.
Je höher dein Minijob-Verdienst über 165 € liegt, desto weniger lohnt sich der Mehrverdienst finanziell.
Sonderregel: Höherer Freibetrag bei bestehendem Minijob
Es gibt eine wichtige Ausnahme, die viele nicht kennen.
Hattest du deinen Minijob bereits mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 18 Monate vor Beginn deines ALG-1-Bezugs, gilt ein höherer Freibetrag. In diesem Fall wird dein damaliger durchschnittlicher Minijob-Verdienst als Freibetrag angesetzt – nicht nur 165 € (§ 155 Abs. 2 SGB III).
Beispiel: Du hattest vor deiner Arbeitslosigkeit 14 Monate lang einen Minijob mit 400 € monatlichem Verdienst. Dein Freibetrag steigt dann auf 400 € statt 165 €. Verdienst du im Minijob weiterhin 400 €, wird nichts auf dein ALG 1 angerechnet.
Das ist ein großer Unterschied. Wenn du also bereits einen Minijob hast und absehbar arbeitslos wirst: Behalte ihn nach Möglichkeit, anstatt ihn zu kündigen.
Werbungskosten senken die Anrechnung
Du kannst den anrechenbaren Betrag durch sogenannte Werbungskosten reduzieren. Das sind Ausgaben, die direkt durch deinen Minijob entstehen, zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Arbeitsmaterial oder Reinigung von Arbeitskleidung.
Die Werbungskosten werden von deinem Nettoverdienst abgezogen, bevor der Freibetrag berechnet wird. Dadurch bleibt am Ende etwas mehr übrig.
Beispiel: Du verdienst 300 € im Minijob und hast 40 € Fahrtkosten. Dein bereinigtes Einkommen beträgt 260 €. Davon sind 165 € frei, nur 95 € werden angerechnet – statt 135 € ohne Werbungskosten.
Was sich 2026 ändert
Ab 2026 steigt die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 € pro Monat, da der Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde erhöht wird. Das bedeutet, dass viele Minijobs automatisch höher vergütet werden.
Für ALG-1-Empfänger hat das einen Haken: Der Freibetrag von 165 € bleibt gleich. Wenn dein Verdienst steigt, wird ein größerer Teil auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Mehr Bruttolohn bedeutet also nicht automatisch mehr Geld im Portemonnaie.
Meldepflicht nicht vergessen
Jede Nebentätigkeit muss vor Beginn bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden, spätestens am ersten Arbeitstag. Das gilt auch für einen Minijob. Die Minijob-Zentrale bestätigt, dass auch bei Bezug von Arbeitslosengeld eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Arbeitgeber erfolgen muss.
Die Meldung an die Arbeitsagentur erfolgt am einfachsten online über die eServices der Arbeitsagentur. Du musst außerdem regelmäßig dein Einkommen nachweisen.
Wer den Nebenjob nicht meldet, riskiert Rückforderungen und im schlimmsten Fall ein Bußgeld.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
Minijob und ALG 1 sind kombinierbar – unter bestimmten Bedingungen. Du musst unter 15 Wochenstunden bleiben, sonst endet dein ALG-1-Anspruch. Der Freibetrag liegt bei 165 € monatlich – alles darüber wird abgezogen. Hattest du den Minijob schon vor dem ALG-1-Bezug (12 Monate in den letzten 18 Monaten), kann der Freibetrag höher sein. Werbungskosten wie Fahrtkosten senken den anrechenbaren Betrag. Jeder Nebenjob muss vorab bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden.
Prüfe vor Aufnahme eines Minijobs genau, wie er sich auf dein Arbeitslosengeld auswirkt. Im Zweifel hilft ein Gespräch mit deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit.
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