Seit Januar 2023 dürfen Rentner unbegrenzt dazuverdienen -- egal ob Früh- oder Regelaltersrente, egal wie viel. Die Hinzuverdienstgrenzen sind abgeschafft. Viele Rentner wissen das noch immer nicht und lassen Geld liegen.
Dieser Artikel erklärt, was heute gilt, was ein Minijob für deine Rente bedeutet, und ob es sich lohnt, die Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Darf ich als Rentner einen Minijob haben?
Ja. Und seit 2023 ohne jede Verdienstbegrenzung.
Bis Ende 2022 galt für Frührentner eine komplizierte Hinzuverdienstgrenze. Wer zu viel verdiente, dem wurde die Rente gekürzt. Das hat viele davon abgehalten, auch nur einen Minijob anzunehmen.
Seit dem 1. Januar 2023 ist diese Grenze durch das Achte SGB-IV-Änderungsgesetz vollständig weggefallen (§ 34 Abs. 3 SGB VI). Das gilt für:
- Regelaltersrentner
- Frührentner (auch wer mit 63 in Rente gegangen ist)
- Teil- und Vollrente
Die Rente wird durch einen Minijob nicht mehr gekürzt. Kein Wenn, kein Aber.
Was zählt als Minijob?
Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat. Solange du darunter bleibst, gilt die Beschäftigung als geringfügig. Mehr zur Definition erklärt unser Artikel Was ist ein Minijob?.
Stunden spielen keine Rolle. Wer beim Mindestlohn von 13,90 € arbeitet, kann rund 43 Stunden pro Monat leisten.
Wie wirkt sich ein Minijob auf deine Rente aus?
Die Rentenversicherungsbeiträge
Als Minijobber bist du automatisch rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet:
- Dein Arbeitgeber zahlt 15 % deines Verdienstes in die Rentenversicherung
- Du zahlst 3,6 %
Bei 603 € pro Monat sind das rund 22 € aus deiner Tasche. Dafür bekommst du echte Rentenpunkte gutgeschrieben.
Kannst du dich befreien lassen?
Ja. Du kannst dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag geht direkt an deinen Arbeitgeber. Er gilt ab dem Folgemonat und ist nicht rückwirkend widerrufbar.
Als Rentner, der bereits eine Rente bezieht, ist die Entscheidung eine andere als für jüngere Minijobber:
Für Befreiung spricht: Du beziehst bereits Rente. Weitere Rentenpunkte erhöhen deine monatliche Zahlung, aber der Zuwachs ist gering. Bei 603 € und 12 Monaten Arbeit ergibt sich je nach Rentenpunkt-Wert eine jährliche Steigerung von wenigen Euro.
Gegen Befreiung spricht: Der Arbeitgeber-Anteil von 15 % fließt trotzdem in die Rentenkasse -- egal ob du dich befreien lässt oder nicht. Das Geld geht nicht verloren, du gibst es nur dem System ohne persönlichen Gegenwert.
Für die meisten Rentner ist die Befreiung sinnvoll. Aber es ist eine persönliche Entscheidung, keine automatische.
Was verdienst du wirklich?
Ein Beispielrechnung für 2026:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bruttoverdienst | 603 € |
| RV-Beitrag (3,6 %) -- falls nicht befreit | − 21,71 € |
| Netto ohne Befreiung | ca. 581 € |
| Netto mit Befreiung | 603 € |
Posten
| Bruttoverdienst | Bruttoverdienst |
| RV-Beitrag (3,6 %) -- falls nicht befreit | RV-Beitrag (3,6 %) -- falls nicht befreit |
| Netto ohne Befreiung | Netto ohne Befreiung |
| Netto mit Befreiung | Netto mit Befreiung |
Betrag
| Bruttoverdienst | 603 € |
| RV-Beitrag (3,6 %) -- falls nicht befreit | − 21,71 € |
| Netto ohne Befreiung | ca. 581 € |
| Netto mit Befreiung | 603 € |
Steuern fallen für dich als Minijobber nicht an. Der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalsteuer von 2 %. Du musst den Minijob-Verdienst auch nicht in der Steuererklärung angeben -- außer du hast dich freiwillig zur individuellen Besteuerung entschieden.
Wirkt sich der Minijob auf andere Leistungen aus?
Auf die Rente selbst
Seit 2023 nicht mehr. Die Rente wird durch einen Minijob nicht gekürzt.
Auf die Grundsicherung im Alter (§ 41 SGB XII)
Wer Grundsicherung im Alter bezieht, muss den Verdienst melden. Es gelten Freibeträge ähnlich wie beim Bürgergeld: Die ersten 100 € sind vollständig anrechnungsfrei, darüber hinaus bleiben 30 % des verbleibenden Betrags frei. Der genaue Betrag hängt vom Einzelfall ab.
Auf die Krankenversicherung
Rentner sind in der Regel über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Ein Minijob ändert daran nichts. Du bleibst in der KVdR, zahlt keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge auf den Minijob-Verdienst.
Die Jahresmeldung: Dein Rentenkonto im Blick behalten
Auch als Rentner hat dein Arbeitgeber die Pflicht, jedes Jahr bis zum 15. Februar eine Jahresmeldung bei der Minijob-Zentrale einzureichen. Diese Daten fließen in die Deutsche Rentenversicherung ein.
Was du prüfen solltest: Stimmen Verdienst, Versicherungsnummer und Beschäftigungszeitraum? Fehler können später Probleme verursachen. Mehr dazu erklärt unser Artikel zur Jahresmeldung im Minijob.
Was sich 2026 geändert hat
Die Minijob-Verdienstgrenze ist von 556 € auf 603 € gestiegen, weil der Mindestlohn auf 13,90 € erhöht wurde. Das bedeutet mehr mögliche Arbeitsstunden und mehr möglicher Verdienst -- bei unveränderter Rentenrechnung.
Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner bleibt abgeschafft. Daran ändert sich 2026 nichts.
Kurz zusammengefasst
- Rentner dürfen seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen -- die Rente wird nicht mehr gekürzt.
- Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat.
- Rentenversicherungsbeiträge (3,6 %) bringen weitere Rentenpunkte, aber als Rentner lohnt sich die Befreiung oft.
- Der Arbeitgeber trägt die Hauptlast der Abgaben (31,17 %).
- Wer Grundsicherung im Alter bezieht, muss den Verdienst melden.
Aktuelle Minijobs in deiner Nähe findest du auf getminijob.de.
