Du hast einen Vollzeitjob und willst nebenbei noch etwas dazuverdienen? Ein Minijob ist dafür wahrscheinlich der einfachste Weg. Völlig legal, kaum Bürokratie, und das Beste: Das Geld landet fast komplett bei dir.
Aber ein paar Regeln gibt es trotzdem. Wer sie ignoriert, macht sich das Leben unnötig schwer.
Ja, das geht
Du darfst neben deinem Hauptjob einen Minijob ausüben. Der bleibt für dich steuerfrei und frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Was du verdienst, behältst du. Abzüglich 3,6 % Rentenversicherung, falls du dich nicht befreien lässt. Das war's.
Die wichtigste Regel: Genau ein Minijob neben dem Hauptjob ist privilegiert. Dieser eine ist geschützt. Sobald ein zweiter dazukommt, wird es kompliziert. Dazu gleich mehr.
Die Verdienstgrenze zählt nur den Minijob
Dein Minijob-Einkommen muss unter der Verdienstgrenze bleiben. 2026 sind das 603 € pro Monat. Dabei zählt ausschließlich, was du im Minijob verdienst. Dein Vollzeitgehalt bleibt komplett außen vor.
Die beiden Einkommen werden nicht zusammengerechnet. Unterschiedliche Töpfe, unterschiedliche Regeln.
Muss dein Arbeitgeber zustimmen?
Rechtlich: nein. Du brauchst keine Genehmigung von deinem Chef.
Aber: Schau in deinen Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten meldest oder genehmigen lässt. Manche verbieten Arbeit bei Konkurrenten. Mit dem Finanzamt hat das nichts zu tun, mit deinem Arbeitsvertrag schon.
Einfachste Lösung: Sag kurz Bescheid. Die meisten Arbeitgeber haben damit kein Problem, und du sparst dir möglichen Ärger.
Steuern und Abgaben: Kein Grund zur Sorge
Hier rechnen viele mit schlechten Nachrichten. Gibt es aber nicht.
Dein Minijob-Arbeitgeber zahlt die Pauschsteuer von 2 % und die Sozialabgaben von insgesamt rund 31 % (wie in der Anleitung zur Minijob-Anmeldung erklärt). Für dich ändert sich nichts. Dein Hauptjob wird weiter ganz normal versteuert. Der Minijob rührt deine Steuerklasse nicht an.
Zweiter Minijob? Wird teuer.
Wer neben dem Hauptjob schon einen Minijob hat und noch einen zweiten aufnimmt, verliert den Vorteil für den zweiten Job. Der wird dann mit dem Hauptjob zusammengerechnet, volle Sozialversicherungspflicht inklusive.
Der erste Minijob bleibt geschützt. Der zweite nicht.
Faustregel: Ein Minijob neben dem Hauptjob ist einfach. Zwei neben dem Hauptjob lohnt sich selten.
Arbeitszeiten im Blick behalten
Ein spezielles Stundenlimit für Minijobber mit Hauptjob gibt es nicht. Aber das Arbeitszeitgesetz gilt trotzdem: maximal 48 Stunden pro Woche, gemittelt über sechs Monate, über alle Jobs hinweg.
Bei einem 40-Stunden-Hauptjob bleiben also rund 8 Stunden für den Minijob. Beim Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) reicht das, um die 603-€-Grenze zu erreichen.
Klingt machbar. Ist es auch, solange du realistisch bleibst. Acht Stunden extra pro Woche merkt man spätestens nach ein paar Wochen.
Kurz und knapp
Ein Minijob neben dem Hauptjob ist einer der einfachsten Wege, mehr aus deinem Monat rauszuholen. Steuerfrei, beitragsfrei, wenig Aufwand. Vertrag prüfen, unter der Verdienstgrenze bleiben, Arbeitszeitgesetz einhalten. Fertig.
Mehr Infos zur Kombination verschiedener Beschäftigungsarten findest du bei der Minijob-Zentrale.
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