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Recht & Regeln

Minijob und Bürgergeld: Was erlaubt ist und wie viel du wirklich behältst

5 Min. Lesezeit

Du beziehst Bürgergeld und überlegst, ob sich ein Minijob lohnt. Die kurze Antwort: Ja, du darfst. Aber das Jobcenter rechnet den Verdienst an, und was am Ende bei dir ankommt, ist weniger als der Bruttolohn auf dem Lohnzettel.

Hier steht, wie es genau funktioniert, was du behalten kannst, und worauf du unbedingt achten musst.


Darf ich mit Bürgergeld einen Minijob haben?

Ja. Ein Minijob ist neben dem Bürgergeld-Bezug ausdrücklich erlaubt. Das Jobcenter sieht Erwerbstätigkeit grundsätzlich positiv, weil sie den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt.

Aber: Der Minijob-Verdienst gilt als Einkommen und wird auf dein Bürgergeld angerechnet. Nicht vollständig, aber zu einem großen Teil.


Die Freibetragsregel: Was bleibt anrechnungsfrei?

Der Freibetrag richtet sich nach deinem Bruttoverdienst und ist gestaffelt (§ 11b SGB II):

  • Erste 100 €: vollständig anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
  • 101 € bis 520 €: 20 % des Betrags in dieser Zone sind frei
  • 521 € bis 603 €: 30 % des Betrags in dieser Zone sind frei

Das ergibt bei einem vollen Minijob von 603 € einen maximalen Freibetrag von 208,90 € pro Monat.

So setzt sich das zusammen:

  • Erste 100 €: vollständig anrechnungsfrei → 100,00 €
  • 101 € bis 520 €: 20 % von 420 € → 84,00 €
  • 521 € bis 603 €: 30 % von 83 € → 24,90 €
  • Gesamt: 208,90 € anrechnungsfrei

Vom Minijob-Verdienst werden also 394,10 € auf dein Bürgergeld angerechnet.


Rechenbeispiel: Was kommt wirklich unten raus?

Nehmen wir eine alleinstehende Person mit einem typischen Bürgergeld-Anspruch von 1.113 € (563 € Regelsatz + 550 € Warmmiete, Stand 2026).

Ohne Minijob:

  • Bürgergeld vom Jobcenter: 1.113 €
  • Gesamteinkommen: 1.113 €

Mit Minijob (603 €):

  • Verdienst: 603 €
  • Anrechnungsfreier Betrag: 208,90 €
  • Angerechneter Betrag: 394,10 €
  • Bürgergeld vom Jobcenter: 1.113 € − 394,10 € = 718,90 €
  • Gesamteinkommen: 603 € + 718,90 € = 1.321,90 €

Das Ergebnis: Mit einem vollen 603-€-Minijob hast du jeden Monat 208,90 € mehr zur Verfügung. Nicht 603 €.

Das überrascht viele. Der Minijob lohnt sich trotzdem, weil er Geld bringt, das du ohne ihn nicht hättest, und weil er Rentenansprüche aufbaut, berufliche Routine erhält, und den Wiedereinstieg erleichtert.


Wenn du weniger als 603 € verdienst

Der Freibetrag gilt auch bei niedrigerem Verdienst. Hier ein paar Beispiele:

  • 100 € verdient → 100,00 € anrechnungsfrei → +100 €
  • 200 € verdient → 120,00 € anrechnungsfrei → +120 €
  • 300 € verdient → 140,00 € anrechnungsfrei → +140 €
  • 400 € verdient → 160,00 € anrechnungsfrei → +160 €
  • 500 € verdient → 180,00 € anrechnungsfrei → +180 €
  • 556 € verdient → 194,80 € anrechnungsfrei → +194,80 €
  • 603 € verdient → 208,90 € anrechnungsfrei → +208,90 €

Jeder Euro, den du verdienst, erhöht dein Gesamteinkommen. Nur der Zuwachs wird geringer, je mehr du verdienst, weil der Freibetrag prozentual begrenzt ist.


Sonderregel: Unter 25 und in Ausbildung oder Schule

Wenn du jünger als 25 bist und dich in einer der folgenden Situationen befindest, gilt eine deutlich großzügigere Regel:

  • Schulbesuch
  • Berufsausbildung
  • Studium (BAföG-fähig)
  • Freiwilligendienst (FSJ, BFD)
  • Schulabgänger in den ersten drei Monaten nach Abschluss

In diesen Fällen bleibt der Minijob-Verdienst bis zur vollen Verdienstgrenze von 603 € komplett anrechnungsfrei (§ 11b Abs. 2b SGB II). Das Jobcenter kürzt dein Bürgergeld also gar nicht.

Das ist ein erheblicher Unterschied zum Standardfall. Wer unter 25 und in Ausbildung ist, kann den vollen Betrag behalten.


Was sich 2026 geändert hat

Zwei Dinge zusammen:

  1. Die Minijob-Verdienstgrenze ist von 556 € auf 603 € gestiegen, weil der Mindestlohn auf 13,90 € erhöht wurde.
  2. Der Bürgergeld-Regelsatz wurde 2026 nicht erhöht. Er bleibt bei 563 € monatlich.

Für dich als Minijobber mit Bürgergeld bedeutet das: Du darfst mehr verdienen, aber der Freibetrag wächst proportional mit. Bei 603 € bleiben 208,90 € frei, das sind gut 14 € mehr als im Vorjahr (194,80 € bei 556 €).

Nicht viel, aber immerhin.


Meldepflicht: Das darfst du nicht vergessen

Jeden Minijob musst du sofort und vor Beginn beim Jobcenter melden. Auch dann, wenn du weniger als 100 € verdienst und damit ohnehin keinen Cent abgeben musst.

Meldest du den Job nicht, riskierst du:

  • Rückforderungen für den Zeitraum ohne Meldung
  • Leistungsminderungen
  • Im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Sozialbetrug

Das ist keine Theorie. Das Jobcenter gleicht Daten mit der Minijob-Zentrale ab.

Zusätzlich gilt: Ändert sich dein Verdienst oder deine Arbeitszeit, musst du das ebenfalls melden. Das Jobcenter rechnet das Einkommen in dem Monat an, in dem es tatsächlich zufließt, nicht dem Monat, für den es gedacht ist.


Mehrere Minijobs?

Du kannst mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, solange der kombinierte Verdienst unter 603 € monatlich bleibt. Die Einkommen werden zusammengezählt. Steigst du darüber, gilt die Beschäftigung nicht mehr als Minijob, und es greift volle Sozialversicherungspflicht.

Für die Bürgergeld-Anrechnung spielt es keine Rolle, ob deine 500 € von einem oder drei Arbeitgebern kommen. Der Freibetrag gilt für dein Gesamteinkommen.


Lohnt sich der Minijob trotzdem?

Ja. Und zwar aus mehreren Gründen:

Finanziell: Jeder Minijob bringt dir echtes Zusatzeinkommen. Bei 603 € sind das 208,90 € pro Monat, die du ohne Arbeit nicht hättest.

Rentenversicherung: Wenn du nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit bist, zahlt dein Arbeitgeber 15 % und du 3,6 % in die Rentenkasse. Das baut echte Ansprüche auf. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, das korrekt zu melden.

Berufliche Kontinuität: Lücken im Lebenslauf werden kleiner. Routine, Kontakte, Referenzen.

Die einzige ehrliche Einschränkung: Wer hofft, mit einem Minijob deutlich mehr Geld zu haben, wird von der Anrechnung überrascht. Das System ist so gebaut, dass Arbeit sich lohnt, aber nicht so viel, dass der Grundsatz der Bedarfsdeckung ausgehebelt wird.

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Redaktion GetMinijob.deErstmals veröffentlicht am

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