Ein Minijob ist für viele Studierende die einfachste Art, nebenbei Geld zu verdienen. Keine Steuern, kaum Abzüge, flexibel. Aber es gibt drei Stellen, an denen ein Minijob unerwartet teuer werden kann: BAföG, Krankenversicherung und Rentenversicherung. Wer die Regeln kennt, hat keinen Stress.
Darf ich als Student einen Minijob haben?
Ja, ohne Einschränkung. Ein Minijob ist für Studierende genauso möglich wie für alle anderen. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat. Stunden spielen keine Rolle, solange du unter dieser Grenze bleibst.
Was viele verwechseln: Die 20-Stunden-Regel gilt für das sogenannte Werkstudentenprivileg bei regulären Teilzeitverträgen, nicht für Minijobs. Ein Minijob ist über die Einkommensgrenze definiert, nicht über die Stundenzahl.
Steuern und Sozialabgaben: Was du zahlst
Hier ist die gute Nachricht. Als Minijobber zahlst du:
- Keine Lohnsteuer (dein Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % an das Finanzamt)
- Keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung
- 3,6 % Rentenversicherung (du kannst dich davon befreien lassen)
Die Befreiung von der Rentenversicherung lohnt sich kurzfristig finanziell, kostet dich aber Rentenpunkte. Wer plant, ohnehin wenige Jahre als Minijobber zu arbeiten, lässt sich oft befreien. Wer länger im System bleibt, sollte zweimal nachdenken. Auch kleine Beiträge summieren sich.
Den Antrag auf Befreiung stellst du direkt bei deinem Arbeitgeber.
BAföG: Zählt der Minijob als Einkommen?
Hier gibt es eine gute Nachricht, die viele nicht kennen: Ein voller Minijob kürzt dein BAföG in der Regel nicht.
Der Freibetrag nach § 23 BAföG ist bewusst so kalibriert, dass er genau der Minijob-Verdienstgrenze entspricht. Das BAföG-Amt zieht von deinem Bruttoverdienst zuerst eine Werbungskostenpauschale (102,50 € pro Monat) und eine Sozialpauschale (22,3 %) ab. Was danach übrig bleibt, liegt bei einem vollen Minijob genau unter dem gesetzlichen Freibetrag von 389 € pro Monat (Stand 2026). Ergebnis: keine Kürzung.
Das bedeutet: Du kannst das ganze Jahr 603 € im Monat verdienen, ohne dass dein BAföG auch nur einen Euro sinkt.
Wichtig ist aber der Blick auf den Bewilligungszeitraum von 12 Monaten. Das BAföG-Amt rechnet nicht monatlich, sondern summiert deinen Gesamtverdienst im Jahr. Solange du unter der Minijob-Grenze bleibst, passiert nichts. Sobald du darüber gehst, zum Beispiel durch Überstunden, Boni oder einen zweiten Nebenjob, greift die Anrechnung.
Praxistipp: Der Freibetrag steigt automatisch mit dem Mindestlohn, seit das 29. BAföGÄndG 2024 eine automatische Anpassung eingeführt hat (§ 23 Abs. 6 BAföG). Ab 2027 liegt die Grenze bei 633 € Brutto pro Monat. Du musst nichts beantragen.
Krankenversicherung: Drei Szenarien
Du bist unter 25 und über die Eltern familienversichert
Die Familienversicherung hat eine Einkommensgrenze: Dein Verdienst darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten, also 603 € pro Monat (2026). Ein Minijob, der diese Grenze nicht überschreitet, gefährdet deinen Familienversicherungsstatus nicht.
Sobald du regelmäßig mehr als 603 € verdienst, fällst du aus der Familienversicherung heraus und musst dich selbst versichern. Dann wird's teurer.
Du bist in der studentischen Krankenversicherung
Die studentische Krankenversicherung kostet deutlich weniger als ein regulärer Tarif, an rund 110 € pro Monat. Sie gilt bis zum 25. Lebensjahr (bzw. bis zum 30. Lebensjahr für Studierende, mit Verlängerungsmöglichkeiten).
Ein Minijob innerhalb der 603-€-Grenze hat auf deinen studentischen KV-Status keinen Einfluss. Arbeitest du aber zusätzlich in einem regulären Job mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit, verlierst du das Werkstudentenprivileg und damit möglicherweise den günstigen Versicherungsstatus. Das betrifft allerdings den regulären Job, nicht den Minijob selbst.
Du bist über 25
Nach dem 25. Geburtstag bist du nicht mehr automatisch familienversichert. Du brauchst eine eigene Krankenversicherung, entweder die studentische oder eine freiwillige gesetzliche Versicherung. Der Minijob ändert daran nichts.
Semesterferien: Darf ich mehr arbeiten?
Für Minijobs gilt: Die Verdienstgrenze bleibt immer bei 603 € pro Monat, egal ob Vorlesungszeit oder Semesterferien. Stunden spielen keine Rolle.
Wer in den Ferien kurzfristig deutlich mehr arbeiten möchte, schaut sich den kurzfristigen Minijob an: Dieser ist nicht nach Verdienst, sondern nach Arbeitstagen begrenzt und gilt für maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate pro Jahr.
Was passiert, wenn ich mehrere Jobs habe?
Genau einen Minijob neben dem Studium: unkompliziert.
Einen Minijob und einen regulären Werkstudentenjob: Beide Beschäftigungen werden sozialversicherungsrechtlich getrennt behandelt. Der Minijob bleibt beitragsfrei. Der Werkstudentenjob unterliegt dem Werkstudentenprivileg, solange du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
Zwei Minijobs gleichzeitig: Nur möglich, wenn der Gesamtverdienst unter 603 € bleibt. Darüber fällt die geringfügige Beschäftigung weg und es greifen volle Sozialversicherungsbeiträge. Mehr dazu erklärt die Minijob-Zentrale.
Die häufigsten Fehler
BAföG-Grenze durch Zusatzeinkommen überschreiten. Ein Minijob allein kürzt dein BAföG nicht. Aber ein zweiter Job, Überstundenvergütung oder sonstige Zahlungen, die dich über die Minijob-Grenze bringen, lösen die Anrechnung aus. Der Fehler ist nicht der Minijob selbst, sondern alles, was obendrauf kommt.
Familienversicherung verlieren, ohne es zu merken. Wenn du über 603 € verdienst, bist du automatisch nicht mehr familienversichert. Das Finanzamt informiert dich nicht, die Krankenkasse auch nicht automatisch.
Rentenversicherung gedankenlos kündigen. Die Befreiung ist einfach beantragt und widerrufbar. Trotzdem: Wer viele Jahre in Minijobs verbringt, verliert echte Rentenpunkte.
Den Arbeitgeber nicht korrekt informieren. Wenn du mehrere Minijobs hast oder einen regulären Job daneben, muss dein Arbeitgeber das wissen, um den Status korrekt zu melden.
Fazit
Ein Minijob ist für Studierende oft die beste Möglichkeit, flexibel Geld zu verdienen ohne bürokratischen Aufwand. Die Steuerfreiheit und der Wegfall von Sozialabgaben sind echte Vorteile. Die einzigen Stellen, die man im Kopf behalten muss: den BAföG-Jahresfreibetrag, den Familienversicherungsstatus unter 25 und was passiert, wenn noch ein weiterer Job dazukommt.
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