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Recht & Regeln

Minijob und Krankenversicherung: Bist du überhaupt versichert?

5 Min. Lesezeit

Dein Minijob macht dich nicht krankenversichert. Klingt hart, ist aber so. Obwohl dein Arbeitgeber jeden Monat 13 % deines Verdienstes an die Krankenkasse abführt, hast du davon genau nichts. Keine Mitgliedschaft, keine Leistungen, keinen Schutz. Wie du trotzdem versichert bist und was es kostet, wenn du es nicht über jemand anderen bist, erklären wir hier.

Warum der Minijob keine Krankenversicherung liefert

Das Gesetz ist eindeutig. § 7 SGB V sagt: Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Versicherungsfrei heißt nicht „befreit, wenn du willst". Es heißt: Es entsteht kein Versicherungsschutz. Punkt.

Gleichzeitig gilt in Deutschland seit 2009 eine allgemeine Versicherungspflicht. Jeder muss krankenversichert sein. Der Minijob zählt dafür nicht.

Du brauchst also eine andere Quelle für deinen Versicherungsschutz. Welche das sein kann, hängt von deiner Lebenssituation ab.

Die 13 % deines Arbeitgebers: Wohin geht das Geld?

Dein Arbeitgeber zahlt auf deinen Minijob-Verdienst einen Pauschalbeitrag von 13 % zur Krankenversicherung. Bei 603 € Monatsverdienst sind das 78,39 €.

Dieses Geld fließt über die Minijob-Zentrale in den allgemeinen Gesundheitsfonds. Es ist ein Solidarbeitrag zur Finanzierung des Krankenkassensystems. Für dich persönlich bedeutet es:

  • Keine Mitgliedschaft bei irgendeiner Krankenkasse
  • Kein Anspruch auf Krankengeld
  • Kein Anspruch auf sonstige Leistungen
  • Keine Anrechnung auf eigene Beiträge

Der Vergleich zur Rentenversicherung macht den Unterschied deutlich: Die 15 % Pauschale für die Rentenversicherung schaffen echte Rentenansprüche für dich. Die 13 % zur Krankenversicherung schaffen gar nichts für dich.

Arbeitest du in einem Privathaushalt, zahlt dein Arbeitgeber nur 5 %. Bist du privat krankenversichert, zahlt er 0 %.

Wie die meisten Minijobber versichert sind

Die gute Nachricht: Die meisten Minijobber haben das Problem gar nicht, weil sie über einen anderen Weg versichert sind.

Über den Hauptjob

Hast du neben dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, bist du darüber krankenversichert. Der Minijob ändert daran nichts. Du hast vollen Versicherungsschutz inklusive Krankengeld. Mehr dazu im Artikel über Minijob neben dem Hauptjob.

Über die Familienversicherung

Bist du über deinen Ehepartner, deine eingetragene Lebenspartnerin oder (unter 25) über deine Eltern familienversichert, bleibt das auch mit Minijob so. Die Familienversicherung nach § 10 SGB V hat eine Einkommensgrenze, und hier wird es etwas technisch.

Es gibt seit der Reform 2022 zwei Grenzen:

  • Allgemeine Einkommensgrenze: 565 € pro Monat (2026). Gilt für alle Einkommensarten wie Mieteinnahmen, Selbstständigkeit oder Kapitalerträge.
  • Minijob-Grenze: 603 € pro Monat (2026). Gilt speziell für geringfügig entlohnte Beschäftigungen.

Das Gesetz stellt sicher, dass ein voller Minijob dich nie aus der Familienversicherung wirft. Die Minijob-Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn, also bleibt das auch in Zukunft so.

Vorsicht nur, wenn du neben dem Minijob noch andere Einkünfte hast. Die allgemeine Grenze von 565 € gilt separat, und wer beide Grenzen gleichzeitig überschreitet, fliegt raus.

Als Student

Studenten unter 25 sind in der Regel über die Familienversicherung der Eltern abgesichert. Danach greift die studentische Krankenversicherung für rund 110 € pro Monat. Ein Minijob innerhalb der 603-€-Grenze gefährdet keinen dieser beiden Wege.

Als Rentner

Rentner sind meistens über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Ein Minijob ändert daran nichts und löst keine zusätzlichen Beiträge auf den Minijob-Verdienst aus. Mehr dazu im Artikel über Minijob und Rente.

Mit Bürgergeld oder ALG 1

Wer Bürgergeld bezieht, ist über das Jobcenter krankenversichert. Wer ALG 1 bezieht, über die Agentur für Arbeit. Ein Minijob daneben ändert am Versicherungsschutz nichts.

Wenn der Minijob dein einziger Job ist: So teuer wird es

Hier kommt der Haken. Wer ausschließlich einen Minijob hat und über niemanden familienversichert ist, muss sich selbst versichern. Und das ist teuer.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen nicht mit deinem tatsächlichen Verdienst. Sie setzen eine Mindestbemessungsgrundlage an, die 2026 bei 1.318,33 € pro Monat liegt. Auch wenn du nur 603 € verdienst, zahlst du Beiträge auf 1.318,33 €.

Mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % plus Pflegeversicherung landest du bei rund 270 € pro Monat. Das sind 45 % deines Minijob-Verdienstes.

Von 603 € bleiben dir nach Kranken- und Pflegeversicherung also etwa 333 €.

Private Krankenversicherung

Theoretisch möglich. Für junge, gesunde Menschen kann ein Basistarif günstiger sein als der GKV-Mindestbeitrag. Aber: Die Beiträge steigen mit dem Alter, und ein Wechsel zurück in die GKV ist schwierig. Außerdem zahlt dein Arbeitgeber bei PKV-Versicherten keine 13 % Pauschalbeitrag.

Was passiert, wenn du dich nicht versicherst?

Nichts Gutes. Wer vorher gesetzlich versichert war und den Schutz verliert (zum Beispiel durch Jobwechsel auf nur einen Minijob), wird automatisch als freiwilliges Mitglied weitergeführt. Die Beiträge laufen. Auch rückwirkend. Ignorieren hilft nicht.

Was passiert, wenn du über 603 € kommst?

Sobald dein regelmäßiger Verdienst die Minijob-Grenze von 603 € überschreitet, wird aus deinem Minijob ein Midijob. Du landest im sogenannten Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 €).

Das bedeutet: Du wirst pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Vollständig. Mit Krankengeld-Anspruch und allem, was dazugehört.

Der Übergang ist so gestaltet, dass du nicht direkt volle Beiträge zahlst. Knapp über 603 € liegt dein Arbeitnehmeranteil fast bei null und steigt erst langsam. Es gibt also keinen finanziellen Klippeneffekt.

Für viele, die bisher nur einen Minijob haben und sich selbst versichern müssen, kann ein Midijob sogar günstiger sein. Statt 270 € Mindestbeitrag zahlst du im Midijob nur den reduzierten Arbeitnehmeranteil, und dein Arbeitgeber übernimmt den Großteil. Das lohnt sich durchzurechnen.

Gelegentliche Überschreitungen der 603-€-Grenze sind übrigens erlaubt: bis zu 2 Kalendermonate innerhalb von 12 Monaten, maximal das Doppelte der Grenze (1.206 € in 2026). Mehr dazu im Artikel zur Verdienstgrenze.

Was du bei Krankheit wissen musst

Krankenversicherung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind zwei verschiedene Dinge. Auch wenn dein Minijob keine Krankenversicherung liefert, hast du trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz und gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Minijobber.

Was danach passiert, hängt von deiner Krankenversicherung ab. Wer über einen Hauptjob versichert ist, bekommt in der Regel Krankengeld. Wer nur familienversichert ist, hat keinen Krankengeld-Anspruch.

Was Arbeitgeber wissen müssen

Die 13 % Pauschale sind Teil der Gesamtabgaben von 31,17 %, die auf jeden gewerblichen Minijob anfallen. Du darfst die Pauschalbeiträge nicht vom Lohn deines Minijobbers abziehen.

Ob du die 13 % zahlen musst, hängt davon ab, wie dein Minijobber versichert ist. GKV-versichert (egal ob über Hauptjob, Familie oder freiwillig): 13 %. PKV-versichert: 0 %. Im Zweifel fragst du deinen Minijobber bei der Anmeldung nach seinem Versicherungsstatus.

Dein Versicherungsschutz in 30 Sekunden

Frag dich: Habe ich neben dem Minijob eine andere Quelle für Krankenversicherung?

Ja (Hauptjob, Ehepartner, Eltern, Rente, Bürgergeld, ALG 1, Studium): Dann ändert der Minijob nichts. Du bist versichert.

Nein: Dann musst du dich selbst versichern. In der GKV kostet das mindestens 270 € pro Monat. Prüf, ob ein Midijob für dich nicht sinnvoller wäre.

Aktuelle Minijobs findest du auf getminijob.de.

Redaktion GetMinijob.deErstmals veröffentlicht am

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