Krank werden kann jeder. Was dann mit deinem Minijob-Verdienst passiert, wissen die wenigsten. Die kurze Antwort: Bis zu sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber weiter. Danach hängt alles von deiner Krankenversicherung ab.
Lohnfortzahlung: Das gilt für alle Minijobber
Minijobber sind Arbeitnehmer. Das klingt selbstverständlich, hat aber konkrete Konsequenzen: Du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
Das bedeutet: Wirst du krank, zahlt dein Arbeitgeber deinen Minijob-Verdienst für bis zu sechs Wochen weiter. Voraussetzung ist, dass du mindestens vier Wochen im Betrieb gearbeitet hast.
Du musst nichts beantragen. Du musst deinem Arbeitgeber aber:
- Die Krankmeldung so früh wie möglich mitteilen
- Spätestens ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen
Manche Arbeitgeber verlangen die AU schon ab dem ersten Tag. Schau in deinen Arbeitsvertrag.
Wichtig für Arbeitgeber: Die Lohnfortzahlung wird über die Umlage U1 teilweise erstattet. Wie die Abgaben im Minijob aufgeteilt sind, erklärt der Artikel über Minijob-Abgaben 2026 für Arbeitgeber.
Krankengeld: Der Haken bei Minijobs
Hier wird es komplizierter. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung greift. Wer es bekommt, hängt davon ab, wie man versichert ist.
Minijobs sind krankenversicherungsfrei. Das heißt: Dein Arbeitgeber zahlt zwar 13 % Pauschalabgabe an die Krankenkasse, aber du wirst dadurch nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Du erwirbst über deinen Minijob keinen Anspruch auf Krankengeld.
Was passiert nach sechs Wochen?
Das hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Du bist über einen Hauptjob oder Ausbildung versichert: Deine gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld nach den normalen Regeln, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Dein Minijob ändert daran nichts.
Du bist familienversichert (z.B. über Partner oder Eltern): Familienversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, da keine eigenen Beiträge gezahlt werden. Nach sechs Wochen gibt es keine weitere Zahlung aus dem Minijob heraus.
Du bist freiwillig oder privat krankenversichert: Das richtet sich nach deinem Versicherungsvertrag. Freiwillig Versicherte in der GKV können Krankengeld beantragen, wenn ihr Tarif das einschließt.
Du hast keinen anderweitigen Versicherungsschutz: Das ist der Problemfall. Wer ausschließlich einen Minijob hat und nirgendwo pflichtversichert oder familienversichert ist, muss sich selbst um Krankenversicherungsschutz kümmern. Dieser Fall ist selten, aber er kommt vor.
Was du im Krankheitsfall konkret tun musst
- Arbeitgeber informieren — so früh wie möglich, idealerweise vor Schichtbeginn
- AU-Bescheinigung besorgen — spätestens ab Tag vier, oder früher wenn vertraglich vereinbart
- Verdienst prüfen — nach sechs Wochen endet die Pflicht zur Lohnfortzahlung; was danach kommt, hängt von deiner KV ab
Du musst nichts bei der Minijob-Zentrale melden. Das ist Sache deines Arbeitgebers.
Was der Arbeitgeber wissen muss
Arbeitgeber zahlen die Lohnfortzahlung zunächst aus eigener Tasche. Über die Umlage U1 erhalten sie einen Teil davon von der Minijob-Zentrale erstattet. Der Erstattungssatz liegt je nach Krankenkasse bei bis zu 80 % der fortgezahlten Vergütung.
Der Antrag auf Erstattung läuft digital über das SV-Meldeportal der Minijob-Zentrale.
Für die Anmeldung und laufenden Pflichten als Arbeitgeber gibt es eine vollständige Anleitung: Minijob anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Arbeitgeber.
Das Fazit
Sechs Wochen Lohnfortzahlung stehen dir als Minijobber zu. Punkt. Danach hängt dein Schutz davon ab, wie du krankenversichert bist. Wer über einen Hauptjob versichert ist, hat in der Regel auch nach sechs Wochen Absicherung. Wer ausschließlich Minijobber ist, sollte seinen Versicherungsstatus kennen, bevor er krank wird.
Aktuelle Minijobs in deiner Nähe findest du auf getminijob.de.
