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Recht & Regeln

Aktivrente und Minijob: Warum Rentner jetzt genau rechnen sollten

2 Min. Lesezeit

Seit Januar 2026 gibt es die Aktivrente: Wer das Rentenalter erreicht hat und weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei verdienen. Das klingt gut. Der Haken: Für Minijobs gilt das nicht. Wer als Rentner einen Minijob hat, bekommt keinen Cent von diesem Freibetrag.

Der Gesetzgeber hat das bewusst so entschieden. Und es hat praktische Konsequenzen, über die kaum jemand spricht.

Was ist die Aktivrente überhaupt?

Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG, der seit dem 1. Januar 2026 gilt. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat (aktuell 67 Jahre) und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, zahlt auf bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat keine Lohnsteuer.

Das bedeutet: Ein Rentner, der 2.000 € im Monat verdient, zahlt darauf null Steuern. Erst was darüber liegt, wird normal besteuert.

Wichtig: Du musst keine Rente beziehen, um die Aktivrente zu nutzen. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob du bereits Rentenzahlungen erhältst.

Warum Minijobs ausgeschlossen sind

Der Gesetzgeber hat Minijobs explizit ausgenommen. Der Grund: Bei Minijobs zahlt der Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge, keine regulären Rentenversicherungsbeiträge. Genau die sind aber Voraussetzung für die Aktivrente.

Das steht schwarz auf weiß im FAQ des Bundesministeriums der Finanzen: Minijobs sind nicht begünstigt, egal wie der Lohnsteuerabzug geregelt ist.

Was das konkret bedeutet

Nehmen wir zwei Rentner, beide 67, beide verdienen 520 € im Monat:

Rentner A hat einen Minijob. Sein Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben, er selbst zahlt 3,6 % Rentenversicherung (sofern keine Befreiung). Keine Lohnsteuer, aber auch keine Aktivrente. Er bleibt bei 520 €.

Rentner B hat eine reguläre Teilzeitstelle mit 520 € Brutto. Er zahlt normale Sozialversicherungsbeiträge, aber sein Arbeitlohn ist dank Aktivrente vollständig steuerfrei. Netto kommt mehr an.

Auf 520 € ist der Unterschied noch überschaubar. Bei 1.500 € oder 2.000 € wird er erheblich.

Ab wann gilt die Aktivrente?

Die Aktivrente gilt ab dem Monat nach dem Monat, in dem du die Regelaltersgrenze erreichst.

Beispiel: Du wirst im Mai 67. Die Aktivrente gilt ab Juni, nicht ab Mai.

Der Freibetrag ist monatsbezogen und nicht übertragbar. Wer im Juni nur 1.000 € verdient, kann die verbleibenden 1.000 € nicht im Juli nachholen.

Was Rentner mit Minijob jetzt prüfen sollten

Wenn du als Rentner aktuell einen Minijob hast, lohnt sich eine einfache Frage: Würde sich für mich und meinen Arbeitgeber ein reguläres Teilzeitverhältnis rechnen?

Das hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wie viel verdienst du im Minijob?
  • Wie hoch ist deine sonstige Steuerlast?
  • Ist dein Arbeitgeber bereit, den Aufwand einer regulären Anstellung zu tragen?

Für Arbeitgeber bedeutet eine reguläre Stelle höhere Abgaben als beim Minijob mit 31,17 % Arbeitgeberabgaben. Das ist ein reales Hindernis: besonders für kleinere Betriebe.

Aber für den Arbeitnehmer kann der Steuervorteil den Unterschied mehr als ausgleichen. Das Gespräch lohnt sich.

Was gilt bei mehreren Jobs?

Die Aktivrente kann nur in einem Dienstverhältnis gleichzeitig genutzt werden: immer beim ersten, also dem mit Steuerklasse I bis V.

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Redaktion GetMinijob.deErstmals veröffentlicht am

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