Wer einen Minijobber einstellt, muss ihn bei der Minijob-Zentrale anmelden. Das klingt aufwendig, ist aber einfacher, als viele denken.
Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, was Arbeitgeber tun müssen: von der Betriebsnummer bis zur monatlichen Beitragszahlung.
Jeder Minijob muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Wer das nicht tut, begeht Schwarzarbeit, und riskiert eine Geldbuße von bis zu 5.000 €.
Wer muss anmelden?
Jeder Arbeitgeber, der einen Minijobber beschäftigt, ist zur Anmeldung verpflichtet, egal ob gewerblich oder im Privathaushalt, und unabhängig davon, wie wenige Stunden gearbeitet wird.
Es gibt zwei Wege:
Gewerbliche Arbeitgeber (Betriebe, Geschäfte, Gastronomie usw.) melden digital über das SV-Meldeportal oder ein Lohnabrechnungsprogramm an.
Private Haushalte (z. B. für eine Putzhilfe oder Gartenhilfe) nutzen das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren, online, telefonisch oder per Post.
Dieser Artikel konzentriert sich auf gewerbliche Minijobs, da sie den Großteil aller Anmeldungen ausmachen.
Vorher prüfen: Ist es wirklich ein Minijob?
Vor der Anmeldung muss geprüft werden, ob die Beschäftigung tatsächlich ein Minijob ist. Die zentrale Regel: Der monatliche Verdienst darf 603 € (Stand 2026) nicht überschreiten.
Hat der Arbeitnehmer weitere Minijobs bei anderen Arbeitgebern, werden die Einkünfte zusammengerechnet. Wird die Grenze insgesamt überschritten, liegt kein Minijob mehr vor — es greift die volle Sozialversicherungspflicht.
Mit dem Personalfragebogen lassen sich alle nötigen Informationen vom Arbeitnehmer abfragen, um den Beschäftigungsstatus korrekt zu beurteilen.
Schritt 1: Betriebsnummer beantragen
Für die Anmeldung wird eine achtstellige Betriebsnummer benötigt. Diese kann online beim Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Voraussetzung ist eine Unternehmensnummer von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Wichtig: Nach Erhalt der Betriebsnummer etwa 3 Tage warten, bevor die erste Anmeldung erfolgt — so lange dauert die Aktivierung im System der Minijob-Zentrale.
Schritt 2: Angaben des Minijobbers einholen
Für die Anmeldung werden folgende Daten des Minijobbers benötigt:
- Versicherungsnummer (Sozialversicherungsnummer)
- Krankenversicherungsstatus
- Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum
- Ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gewünscht wird
Falls der Minijobber noch keine Versicherungsnummer hat, kann diese digital bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgefragt werden.
Schritt 3: Digitale Anmeldung
Die Anmeldung eines gewerblichen Minijobs erfolgt grundsätzlich digital. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Über ein bereits vorhandenes, systemgeprüftes Lohnabrechnungsprogramm
- Über das kostenlose SV-Meldeportal — eine browserbasierte Ausfüllhilfe der Sozialversicherungsträger (ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich)
Bei der Anmeldung wird die Einzugsstellennummer 98000006 für die Minijob-Zentrale angegeben.
Schritt 4: Laufende Pflichten kennen
Mit der Anmeldung allein ist es nicht getan. Als Arbeitgeber fallen monatliche Pflichten an.
Die Arbeitgeberabgaben für gewerbliche Minijobs betragen insgesamt rund 31 % des Verdienstes. Bei einem Verdienst von 603 € sind das etwa 187 € pro Monat.
603 € × 31 % ≈ 187 € Arbeitgeberabgaben pro Monat
Darin enthalten sind:
Abgabe & Satz:
- Krankenversicherung: 13 %
- Rentenversicherung: 15 %
- Pauschsteuer: 2 %
- Umlage U1 (Krankheit): 0,8 %
- Umlage U2 (Mutterschaft): 0,29 %
- Insolvenzgeldumlage: 0,15 %
Monatlich muss ein Beitragsnachweis übermittelt und die Abgaben an die Minijob-Zentrale gezahlt werden. Fällig ist jeweils der drittletzte Bankarbeitstag des Monats.
Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge von 1 % des ausstehenden Betrags pro Monat an.
Schritt 5: Fristen beachten
Die Anmeldung muss spätestens 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung erfolgen. In bestimmten Branchen — etwa Bau, Gastronomie oder Logistik — ist zusätzlich eine Sofortmeldung am ersten Arbeitstag erforderlich.
Tipp
Viele Kleinunternehmer scheuen den Aufwand der Anmeldung. In der Praxis ist das SV-Meldeportal aber gut nutzbar — auch ohne Steuerberater oder Lohnbüro. Und die Vorteile sind real: Wird der Minijobber krank, verletzt oder schwanger, springt die Arbeitgeberversicherung ein.
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