Einen Minijob zu kündigen funktioniert genauso wie bei jedem anderen Job. Dieselben gesetzlichen Regeln gelten, dieselben Fristen, derselbe Schutz. Was viele nicht wissen: Wer zu früh oder formlos kündigt, riskiert Ärger, den er sich leicht hätte sparen können.
Welche Kündigungsfrist gilt im Minijob?
Die gesetzliche Grundfrist steht in § 622 BGB: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das gilt in beide Richtungen, für dich und für deinen Arbeitgeber.
Konkret: Willst du zum 31. März aufhören, muss die Kündigung spätestens am 1. März beim Arbeitgeber sein. Willst du zum 15. März raus, muss sie bis zum 15. Februar vorliegen. Nicht "ungefähr", sondern genau.
Während der Probezeit
In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit zwei Wochen Frist jederzeit gekündigt werden, ohne dass ein bestimmtes Datum eingehalten werden muss. Die Probezeit ist im Minijob auf maximal sechs Monate begrenzt. Steht keine Probezeit im Vertrag, gibt es keine.
Nach längerer Betriebszugehörigkeit
Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger die Kündigungsfristen des Arbeitgebers. Die genaue Staffel nach § 622 Abs. 2 BGB:
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist (Arbeitgeber) |
|---|---|
| bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen, jederzeit |
| ab 6 Monate | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| ab 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| ab 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| ab 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| ab 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Betriebszugehörigkeit
| bis 6 Monate (Probezeit) | bis 6 Monate (Probezeit) |
| ab 6 Monate | ab 6 Monate |
| ab 2 Jahre | ab 2 Jahre |
| ab 5 Jahre | ab 5 Jahre |
| ab 8 Jahre | ab 8 Jahre |
| ab 10 Jahre | ab 10 Jahre |
| ab 12 Jahre | ab 12 Jahre |
| ab 15 Jahre | ab 15 Jahre |
| ab 20 Jahre | ab 20 Jahre |
Kündigungsfrist (Arbeitgeber)
| bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen, jederzeit |
| ab 6 Monate | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| ab 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| ab 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| ab 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| ab 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Wichtig: Diese verlängerten Fristen gelten nur für den Arbeitgeber, nicht für dich. Als Arbeitnehmer kannst du immer mit vier Wochen kündigen, egal wie lange du schon dabei bist.
Abweichende Fristen im Vertrag
Dein Arbeitsvertrag kann kürzere oder längere Fristen vereinbaren. Aber: Eine kürzere Frist für dich als Arbeitnehmer ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, nämlich wenn du im Privathaushalt arbeitest oder wenn es sich um einen kurzfristigen Aushilfsjob handelt. Für alles andere gilt: Die vertragliche Frist darf nicht kürzer sein als die gesetzliche. Was im Minijob-Arbeitsvertrag steht, ist also entscheidend.
Wie muss die Kündigung aussehen?
Schriftlich. Auf Papier. Mit Unterschrift. Das verlangt § 623 BGB.
Eine Kündigung per WhatsApp, E-Mail oder SMS ist unwirksam. Auch mündlich kündigen geht nicht. Wer das nicht weiß, denkt, das Arbeitsverhältnis ist beendet, und steht dann ohne gültige Kündigung da.
So formulierst du die Kündigung
Du brauchst kein Anwalt dafür. Ein kurzes Schreiben reicht:
Sehr geehrte/r [Name],
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis als [Stelle] fristgerecht zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name, Datum, Unterschrift]
Übergib das Schreiben persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein. Nur so kannst du beweisen, dass die Kündigung angekommen ist.
Wann darf der Arbeitgeber kündigen?
Ordentliche Kündigung
Mit Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist kann der Arbeitgeber jederzeit kündigen, solange kein besonderer Kündigungsschutz besteht. Einen Grund muss er dabei grundsätzlich nicht nennen, jedenfalls nicht in den ersten sechs Monaten.
Kündigungsschutz nach sechs Monaten
Nach sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz, aber nur wenn dein Arbeitgeber mehr als zehn Vollzeitmitarbeitende beschäftigt. In Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitenden gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht. Das betrifft viele Minijob-Stellen.
Greift das KSchG, braucht dein Arbeitgeber einen rechtlich anerkannten Grund: betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Willkürlich kündigen geht dann nicht mehr.
Fristlose Kündigung
Bei schwerem Fehlverhalten kann auch ohne Einhaltung der Frist gekündigt werden, auf beiden Seiten. Die Voraussetzung ist ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB. In den meisten Fällen muss vorher eine Abmahnung ausgesprochen worden sein.
Beispiele für wichtige Gründe: Diebstahl, beharrliche Arbeitsverweigerung, schwere Beleidigung.
Wann bist du besonders geschützt?
In manchen Situationen gilt ein Sonderkündigungsschutz, der eine Kündigung erschwert oder ganz unmöglich macht:
- Schwangerschaft und Mutterschutz: Eine Kündigung ist grundsätzlich unzulässig, beginnend ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt. Alles dazu steht im Artikel zu Minijob und Schwangerschaft.
- Elternzeit: Während der Elternzeit bist du ebenfalls vor Kündigung geschützt.
- Schwerbehinderung: Hier muss das Integrationsamt vor jeder Kündigung zustimmen.
Wenn du in eine dieser Situationen fällst und trotzdem eine Kündigung erhältst, lass dich beraten, zum Beispiel über den DGB Rechtsschutz oder eine Verbraucherzentrale.
Was passiert nach der Kündigung?
Resturlaub auszahlen lassen
Verbleibende Urlaubstage müssen entweder genommen oder ausgezahlt werden. Dein Arbeitgeber kann dir nicht einfach den Urlaub streichen. Was dir anteilig zusteht, erklärt unser Artikel zum Minijob-Urlaub.
Arbeitszeugnis verlangen
Du hast Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, auch als Minijobber (§ 109 GewO). Bei kurzen Beschäftigungen reicht ein einfaches Zeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung. Fordere es aktiv an, dein Arbeitgeber wird es dir selten unaufgefordert ausstellen.
Abmeldung bei der Minijob-Zentrale
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Minijob-Zentrale abzumelden. Das ist seine Pflicht, nicht deine. Aber überprüfe es kurz, Fehler in der Sozialversicherungshistorie können später Probleme machen.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Manchmal wollen beide Seiten das Arbeitsverhältnis schneller beenden, als es die Frist erlaubt. Dann ist ein Aufhebungsvertrag eine Option. Er endet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Datum, einvernehmlich und ohne Frist.
Der Nachteil: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und danach ALG 1 beantragt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Das ist beim Minijob meist kein Problem, weil Minijobber selten ALG-1-Ansprüche haben. Was beim Minijob und ALG 1 generell gilt, erklären wir im Artikel zu Minijob und Arbeitslosengeld. Wenn doch ein Anspruch besteht, lass dich vorher beraten.
Einen Minijob zu kündigen ist nicht schwer. Vier Wochen Frist, schriftlich, per Einschreiben. Der Rest folgt von selbst.
