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Recht & Regeln

Minijob Arbeitsvertrag: Was reinmuss, was gilt und worauf du achten solltest

4 Min. Lesezeit

Viele Minijobs starten mit einem Handschlag und einem „Wir regeln das formlos". Das ist rechtlich nicht verboten. Aber es kann dich teuer zu stehen kommen, wenn später Streit entsteht.

Hier steht, was im Vertrag stehen muss, welche Rechte du auch ohne Papier hast und wann du auf einem schriftlichen Vertrag bestehen solltest.


Brauche ich für einen Minijob einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Einen Arbeitsvertrag gibt es eigentlich immer, auch wenn nichts unterschrieben wurde. Denn ein Vertrag kommt zustande, sobald du anfängst zu arbeiten und dein Arbeitgeber das duldet. Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Was aber vorgeschrieben ist: dein Arbeitgeber muss dir die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen. Das steht im Nachweisgesetz (NachwG). Spätestens am ersten Arbeitstag musst du das Papier in der Hand halten.

Seit der Verschärfung des Nachweisgesetzes im August 2022 gilt diese Frist für alle Arbeitnehmer, also auch für Minijobber. Wer das als Arbeitgeber ignoriert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.

In der Praxis ist ein vollständiger Arbeitsvertrag der einfachste Weg, dieser Pflicht nachzukommen. Die meisten seriösen Arbeitgeber nutzen genau das.


Was muss im Minijob-Vertrag stehen?

Das Nachweisgesetz listet auf, was zwingend enthalten sein muss:

  • Name und Anschrift beider Parteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Bei befristeten Jobs: das geplante Ende
  • Arbeitsort (oder Hinweis, dass mehrere Orte möglich sind)
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Vereinbarte Arbeitszeit pro Woche oder Monat
  • Vergütung: Höhe, Zusammensetzung, Fälligkeit
  • Urlaubsanspruch in Tagen
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen

Für Minijobs besonders wichtig: Der Vertrag sollte die monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro explizit nennen, damit es keine Überraschungen bei der Abrechnung gibt. Was auf die Grenze angerechnet wird und was nicht, erklären wir in unserem Artikel zur Minijob-Verdienstgrenze.


Mündlicher Minijob-Vertrag: Gilt der?

Ja, rechtlich schon. Ein mündlich vereinbarter Minijob ist ein wirksames Arbeitsverhältnis. Alle gesetzlichen Rechte gelten trotzdem: Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz.

Das Problem: Wenn dein Arbeitgeber sagt, er habe dir 15 Euro pro Stunde versprochen, und du erinnerst dich an 17 Euro, dann entscheidet im Streitfall das Arbeitsgericht. Ohne Vertrag gewinnt meistens, wer besser argumentiert, nicht wer recht hat.

Bestehe auf einem schriftlichen Vertrag. Nicht weil du deinem Arbeitgeber misstraust. Sondern weil Papierkram die Erinnerung nicht verändert.


Welche Rechte sichert dir der Vertrag?

Ein Minijob ist kein Beschäftigungsverhältnis zweiter Klasse. Du hast dieselben arbeitsrechtlichen Grundrechte wie jeder andere Arbeitnehmer.

Urlaub

Du hast gesetzlichen Urlaubsanspruch. Bei einer Fünftagewoche sind das mindestens 20 Tage pro Jahr. Bei weniger Arbeitstagen wird anteilig berechnet. Wer nur an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 8 Urlaubstage.

Viele Arbeitgeber verschweigen das gern. Alles dazu steht in unserem Artikel zum Minijob-Urlaub.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Ab dem ersten Tag bist du durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geschützt: Wirst du krank, zahlt dein Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang weiter. Vollständig. Das gilt auch für Minijobs.

Nach der Wartezeit von vier Wochen greift diese Regelung automatisch. Kein besonderes Formular, kein Antrag.

Kündigungsschutz

Nach sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz, sofern dein Arbeitgeber mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt. Davor kann das Arbeitsverhältnis leichter beendet werden, aber auch dann gelten die vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen.

Was du beim Kündigen im Minijob wissen musst, erklären wir in einem eigenen Artikel.


Probezeit im Minijob

Probezeiten sind auch im Minijob erlaubt und üblich. Gesetzlich maximal sechs Monate. In der Praxis sind ein bis drei Monate die Regel.

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden, von beiden Seiten. Danach gelten die regulären Fristen aus dem Vertrag oder dem Gesetz.

Tipp: Steht keine Probezeit im Vertrag, gibt es keine.


Befristeter Minijob-Vertrag: Was ist erlaubt?

Ein Minijob darf befristet sein. Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung bis zu zwei Jahren möglich, mit höchstens drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit. Das regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Wichtig: Wer bei demselben Arbeitgeber schon einmal beschäftigt war, darf nicht mehr sachgrundlos befristet werden. Auch nicht nach einer Pause.

Läuft ein befristeter Vertrag aus, endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Keine Kündigung nötig, keine Fristen. Willst du dennoch frühzeitig raus, brauchst du eine ordentliche Kündigung, sofern diese im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.


Was tun, wenn du keinen Vertrag bekommen hast?

Frag deinen Arbeitgeber schriftlich, per E-Mail reicht. Formuliere es freundlich und sachlich: Du möchtest deine Arbeitsbedingungen gern schriftlich festhalten, könntet ihr einen Vertrag aufsetzen?

Verweigert dein Arbeitgeber das, ist das ein Warnsignal. Kein seriöser Betrieb hat ein Interesse daran, Arbeitsbedingungen im Vagen zu lassen.

Wenn keine Reaktion kommt, kannst du dich an die Minijob-Zentrale wenden oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, zum Beispiel über den DGB Rechtsschutz oder eine Verbraucherzentrale.


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Redaktion GetMinijob.deErstmals veröffentlicht am

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