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Recht & Regeln

Minijob Rente: Befreiung ab Juli 2026 rückgängig machen

4 Min. Lesezeit

Wer sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen hat, konnte das bisher nicht rückgängig machen. Ab dem 1. Juli 2026 geht das. Einmalig, per Antrag beim Arbeitgeber. Hier steht, wie es funktioniert und ob es sich für dich lohnt.

Was ändert sich ab Juli 2026?

Das SGB VI-Anpassungsgesetz fügt einen neuen § 6 Abs. 6 SGB VI ein. Die wichtigste Änderung: Minijobber können ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufheben. Das war bisher ausgeschlossen. Einmal befreit, immer befreit. Das Gesetz wurde im November 2025 vom Bundestag beschlossen und ist geltendes Recht.

So funktioniert der Antrag

  1. Du stellst einen schriftlichen oder elektronischen Antrag bei deinem Arbeitgeber.
  2. Der Arbeitgeber meldet die Änderung an die Minijob-Zentrale.
  3. Wenn die Minijob-Zentrale nicht innerhalb eines Monats widerspricht, gilt die Aufhebung.
  4. Ab dem Folgemonat des Antrags bist du wieder rentenversicherungspflichtig.

Drei Einschränkungen, die du kennen musst

Einmalig. Du kannst die Befreiung genau ein Mal aufheben. Danach gibt es kein Zurück mehr in die Befreiung. Wenn du weißt, dass du damals falsch entschieden hast: Das ist deine Chance. Aber es ist die einzige.

Nur für die Zukunft. Die Aufhebung wirkt nicht rückwirkend. Die Jahre, in denen du befreit warst, bleiben befreit. Du kannst keine Beiträge nachzahlen.

Gilt für alle Minijobs gleichzeitig. Wenn du mehrere Minijobs hast, kannst du die Aufhebung nicht auf einen einzelnen Job beschränken. Entweder alle oder keiner.

Was kostet dich die Rentenversicherung?

Der volle Beitragssatz liegt bei 18,6 %. Dein Arbeitgeber übernimmt davon pauschal 15 %. Übrig bleiben 3,6 % für dich.

Bei einem Verdienst von 603 € im Monat sind das rund 21,70 €. Weniger als ein Netflix-Abo.

In Privathaushalten sieht es anders aus: Der Arbeitgeber zahlt nur 5 %, du trägst 13,6 %. Bei 603 € sind das rund 82 €. Das ist spürbar mehr, und genau deshalb lassen sich Haushaltshilfen häufiger befreien.

Die Minijob-Zentrale erklärt das Beitragsverfahren im Detail.

Was du durch die Befreiung verlierst

Viele Minijobber haben die Befreiung bei der Einstellung unterschrieben, ohne zu verstehen, was sie aufgeben. Hier ist die Liste:

Wartezeitmonate. Wer eigene Beiträge zahlt, sammelt Pflichtbeitragszeiten. Die brauchst du, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben. Für die Regelaltersrente sind 60 Monate (5 Jahre) nötig. Ohne eigene Beiträge zählt dein Minijob nicht als Pflichtbeitragszeit. Dein Arbeitgeber zahlt trotzdem 15 % in die Rentenkasse, aber auf dein Rentenkonto wird weniger gutgeschrieben.

Erwerbsminderungsrente. Das wird oft übersehen. Wer rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, erwirbt Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente. Wer sich befreien lässt, nicht. Falls du irgendwann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, macht das einen großen Unterschied.

Riester-Förderung. Rentenversicherungspflichtige Minijobber haben Zugang zur Riester-Rente mit voller staatlicher Zulage. Du zahlst den Mindestbeitrag von 60 € pro Jahr und bekommst 175 € Grundzulage. Mit Kindern noch mehr. Das Rendite-Verhältnis schlägt jeden Sparplan.

Betriebliche Altersvorsorge. Du kannst Teile deines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Nur mit Rentenversicherungspflicht.

Reha-Übergangsgeld. Falls du eine medizinische Reha brauchst, hast du Anspruch auf Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Ohne Rentenversicherungspflicht nicht.

Für 21,70 € im Monat gibst du das alles auf. Das sollte eine bewusste Entscheidung sein, keine Unterschrift auf einem Formular, das dir am ersten Arbeitstag hingelegt wird.

Wer sollte die Befreiung rückgängig machen?

Die ehrliche Antwort: Die meisten, die sich befreien lassen haben. 3,6 % sind wenig Geld für das, was du dafür bekommst. Besonders wenn du keinen anderen sozialversicherungspflichtigen Job hast, ist der Minijob deine einzige Verbindung zum Rentensystem.

Es gibt Ausnahmen. Wenn du als Rentner einen Minijob neben der Rente hast, bringen dir weitere Wartezeitmonate wenig. Der Rentenzuwachs ist minimal.

Auch wenn du über einen Hauptjob bereits voll rentenversichert bist, sind die zusätzlichen Rentenpunkte aus dem Minijob gering. Aber selbst dann: 21,70 € im Monat für zusätzliche Absicherung ist kein schlechter Deal.

Was dein Arbeitgeber zahlt (egal was du entscheidest)

Dein Arbeitgeber zahlt in jedem Fall einen Pauschalbeitrag von 15 % zur Rentenversicherung. Das ändert sich durch deine Befreiung nicht. Ohne deine eigenen Beiträge fließt das Geld trotzdem in die Rentenkasse, aber du bekommst dafür weniger auf dein persönliches Rentenkonto gutgeschrieben.

Prüfe dein Rentenkonto

Egal ob du einzahlst oder nicht: Die Jahresmeldung deines Arbeitgebers wirkt sich auf dein Rentenkonto aus. Prüfe regelmäßig, ob alles stimmt. Deinen Versicherungsverlauf kannst du jederzeit online bei der Deutschen Rentenversicherung einsehen.

Falls du Fragen zu deiner individuellen Situation hast, erreichst du das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800. Kostenlos.

Wer jahrelang befreit war und jetzt weiß, dass das ein Fehler war: Ab 1. Juli 2026 hast du genau eine Chance, das zu korrigieren.

Redaktion GetMinijob.deErstmals veröffentlicht am

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