← Zurück zum Blog
Recht & Regeln

Minijob Urlaub: Wie viele Tage stehen dir zu und was viele Arbeitgeber verschweigen

4 Min. Lesezeit

Viele Minijobber glauben, dass sie keinen Urlaub haben. Manche Arbeitgeber behaupten das sogar. Beides ist falsch. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für jeden Arbeitnehmer in Deutschland, egal wie viele Stunden er pro Woche arbeitet.


Haben Minijobber wirklich Anspruch auf Urlaub?

Ja. Ohne Einschränkung.

Der Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) macht keinen Unterschied zwischen Vollzeit, Teilzeit und Minijob. Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Urlaubsanspruch. Punkt.

Satz, den manche Arbeitgeber trotzdem sagen: "Als Minijobber hast du keinen Urlaub." Das ist nicht nur falsch. Es ist eine Ordnungswidrigkeit, diesen Anspruch zu verweigern.


Wie viele Urlaubstage stehen dir zu?

Das hängt davon ab, wie viele Tage du pro Woche arbeitest.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr, gerechnet auf eine 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Auf eine 5-Tage-Woche umgerechnet sind das 20 Arbeitstage. Das ist die Basis für alle Berechnungen.

Wer weniger als 5 Tage pro Woche arbeitet, bekommt anteilig weniger. Die Formel:

(Arbeitstage pro Woche ÷ 5) × 20 = Urlaubstage pro Jahr

Beispiele

Arbeitstage/Woche

5 Tage5 Tage
4 Tage4 Tage
3 Tage3 Tage
2 Tage2 Tage
1 Tag1 Tag

Urlaubstage/Jahr

5 Tage20 Tage
4 Tage16 Tage
3 Tage12 Tage
2 Tage8 Tage
1 Tag4 Tage

Die meisten Minijobber arbeiten 2 bis 3 Tage pro Woche. Das macht 8 bis 12 bezahlte Urlaubstage im Jahr. Nicht viel, aber ein Recht.


Urlaub im Minijob: Was "bezahlt" wirklich bedeutet

Urlaub ist nicht einfach freie Zeit. Während des Urlaubs bekommst du dein normales Arbeitsentgelt weiter, so als hättest du gearbeitet. Das nennt sich Urlaubsentgelt.

Wichtig für die Verdienstgrenze: Das Urlaubsentgelt zählt als Arbeitseinkommen. Wenn du im Urlaubsmonat mehr verdienst als sonst, weil Urlaubsentgelt und Lohn zusammenfallen, kann das die Minijob-Verdienstgrenze von 603 € berühren. Das passiert selten, aber es lohnt sich, den Monat im Blick zu haben.


Wann entsteht der Urlaubsanspruch?

Der volle Jahresurlaub steht dir erst nach 6 Monaten Beschäftigung zu (Wartezeit nach § 4 BUrlG). Vorher hast du einen Teilanspruch: für jeden vollen Monat Beschäftigung ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Beispiel

Du arbeitest seit März, 2 Tage pro Woche. Im Juni willst du Urlaub nehmen. Du hast dann 3 volle Monate gearbeitet: 3 ÷ 12 × 8 = 2 Urlaubstage.


Was passiert mit nicht genommenem Urlaub?

Urlaub verfällt nicht einfach am 31. Dezember. Nach § 7 Abs. 3 BUrlG kann er auf das erste Quartal des Folgejahres übertragen werden, also bis zum 31. März. Wer seinen Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht nehmen konnte, hat also noch einen kleinen Puffer.

Danach verfällt er, sofern der Arbeitgeber seinen Hinweispflichten nachgekommen ist. Wichtig: Das Bundesarbeitsgericht hat 2019 klargestellt, dass Urlaub nur verfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aktiv auf den Restanspruch hingewiesen hat. Wer das nicht getan hat, kann sich nicht darauf berufen, dass der Urlaub verfallen sei.


Kann Urlaub ausgezahlt werden statt genommen?

Nur in einem Fall: bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wer noch Resturlaub hat und den Job beendet, bekommt ihn ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das nennt sich Urlaubsabgeltung. Während das Arbeitsverhältnis noch läuft, ist eine Auszahlung statt Urlaub nicht erlaubt. Der Erholungszweck hat Vorrang.

Achtung: Die Urlaubsabgeltung bei Jobende zählt als Arbeitsentgelt und wird auf die Verdienstgrenze angerechnet, falls sie im laufenden Beschäftigungsverhältnis noch relevant ist.


Was tun, wenn der Arbeitgeber den Urlaub verweigert?

Zuerst schriftlich anfragen und auf das BUrlG hinweisen. Die meisten Arbeitgeber lenken ein, sobald klar ist, dass du deine Rechte kennst.

Wenn nicht: Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Gewerbeaufsichtsamt. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist ebenfalls möglich, und bei einem Minijob ohne eigenen Anwaltszwang sogar niedrigschwellig.

Der Urlaubsanspruch kann auch rückwirkend geltend gemacht werden, solange er nicht verjährt ist. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.


Urlaub richtig im Minijob-Vertrag festhalten

Ein ordentlicher Minijob-Arbeitsvertrag enthält immer eine Urlaubsregelung. Steht dort nichts, gilt automatisch das BUrlG, also der gesetzliche Mindesturlaub. Steht eine niedrigere Zahl als der gesetzliche Anspruch drin, ist diese Klausel unwirksam.

Was im Vertrag stehen sollte: Anzahl der Urlaubstage, die sich aus der individuellen Wochentag-Formel ergibt, und ob Urlaub vorab beantragt werden muss.


Das Wichtigste auf einen Blick

Minijobber haben denselben Urlaubsanspruch wie alle anderen Arbeitnehmer, anteilig auf ihre Arbeitstage pro Woche berechnet. Wer 2 Tage pro Woche arbeitet, hat 8 Tage Urlaub im Jahr. Wer 3 Tage arbeitet, hat 12.

Arbeitgeber, die das verweigern, verstoßen gegen das Gesetz. Und der Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren.

Minijobs mit fairen Arbeitgebern findest du auf getminijob.de →

Redaktion GetMinijob.deErstmals veröffentlicht am

Bereit für deinen nächsten Minijob?

Entdecke aktuelle Minijob-Angebote in deiner Nähe.

Jetzt Minijobs entdecken

Ähnliche Beiträge