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Recht & Regeln

Minijob Stunden 2026: Wie viele Stunden darfst du arbeiten?

5 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort: Es gibt keine gesetzliche Stundengrenze für Minijobs. Es gibt nur eine Verdienstgrenze. Und die bestimmt indirekt, wie viele Stunden du maximal arbeiten kannst. Bei 13,90 € Mindestlohn sind das 43,38 Stunden pro Monat. Mehr geht nur, wenn dein Stundenlohn unter dem Mindestlohn liegt. Und das darf er nicht.

Warum es keine feste Stundengrenze gibt

Viele denken, ein Minijob sei auf 10 oder 15 Stunden pro Woche begrenzt. Ist er nicht. Das Gesetz kennt keine Stundengrenze für geringfügige Beschäftigungen. Was es gibt, ist die Verdienstgrenze von 603 € pro Monat (Stand 2026). Wie viele Stunden du dafür arbeitest, hängt allein von deinem Stundenlohn ab.

Das Zusammenspiel ist simpel: 603 € ÷ Stundenlohn = maximale Stunden pro Monat. Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden. Je niedriger, desto mehr. Aber unter den Mindestlohn von 13,90 € darf niemand gehen.

Maximale Stunden bei Mindestlohn 2026

Bei genau 13,90 € brutto pro Stunde ergibt sich:

603 € ÷ 13,90 € = 43,38 Stunden pro Monat

Das sind ungefähr 10 Stunden pro Woche oder 2,5 Stunden an 4 Tagen. Mehr geht bei Mindestlohn nicht, ohne die Verdienstgrenze zu sprengen.

Diese Zahl kommt übrigens nicht zufällig zustande. Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze per Formel an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3 (§ 8 Abs. 1a SGB IV). 130 Stunden geteilt durch 3 Monate ergibt 43,33 Stunden pro Monat. Die Grenze ist so berechnet, dass du bei Mindestlohn genau diese Stundenzahl arbeiten kannst. Wenn der Mindestlohn steigt, steigt die Verdienstgrenze automatisch mit.

Stundenlohn über Mindestlohn: Weniger Stunden, gleicher Verdienst

Nicht jeder Minijob zahlt Mindestlohn. Wenn dein Arbeitgeber dir mehr zahlt, sinkt deine maximale Stundenzahl entsprechend:

15 € Stundenlohn: 603 ÷ 15 = 40,2 Stunden pro Monat

17 € Stundenlohn: 603 ÷ 17 = 35,5 Stunden pro Monat

20 € Stundenlohn: 603 ÷ 20 = 30,15 Stunden pro Monat

25 € Stundenlohn: 603 ÷ 25 = 24,12 Stunden pro Monat

Das ist für beide Seiten gut zu wissen. Als Arbeitgeber kannst du qualifizierte Kräfte mit einem höheren Stundenlohn gewinnen und trotzdem im Minijob-Rahmen bleiben. Als Arbeitnehmer weißt du, ab wann du aufpassen musst.

Was zählt als Arbeitszeit?

Zur Arbeitszeit zählt jede Zeit, in der du arbeitest oder dich auf Anweisung deines Arbeitgebers bereithalten musst. Konkret gehören dazu: die reguläre Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst (wenn du vor Ort sein musst), Schulungen und Einweisungen während der Arbeit sowie Umkleidezeiten, wenn Schutzkleidung vorgeschrieben ist.

Nicht zur Arbeitszeit zählen: der Weg zur Arbeit, reguläre Pausenzeiten und Rufbereitschaft, bei der du zu Hause bist und nur im Notfall gerufen wirst.

Für Minijobber ist die Abgrenzung besonders wichtig bei Arbeit auf Abruf. Dort gilt: Jeder Einsatz muss mindestens 3 Stunden umfassen, auch wenn du nur 90 Minuten tatsächlich gebraucht wirst.

Arbeitszeiterfassung: Was seit 2022 gilt

Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit aller Beschäftigten erfassen müssen (BAG, 13.09.2022, 1 ABR 22/21). Das gilt auch für Minijobs.

In der Praxis heißt das: Dein Arbeitgeber muss ein System zur Erfassung deiner Arbeitszeiten einrichten. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Wie genau die Erfassung aussieht, ob per App, Stundenzettel oder Stechuhr, ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass sie stattfindet. Für Minijobber in Branchen mit Sofortmeldepflicht (Gastronomie, Bau, Reinigung und andere) gelten zusätzlich die Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz § 17. Dort müssen die Aufzeichnungen spätestens 7 Tage nach der Arbeitsleistung vorliegen.

Die Arbeitszeiterfassung schützt beide Seiten. Du hast einen Nachweis über deine tatsächlich geleisteten Stunden. Und dein Arbeitgeber hat Sicherheit, dass die Verdienstgrenze eingehalten wird.

Pausen und Ruhezeiten gelten auch im Minijob

Die Regeln des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gelten für Minijobber genauso wie für Vollzeitkräfte:

Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause. Zwischen zwei Arbeitstagen: mindestens 11 Stunden Ruhezeit. Maximale tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden, in Ausnahmen 10 Stunden.

Für die meisten Minijobber sind diese Grenzen kein Thema, weil die Einsätze kürzer sind. Aber wenn du zum Beispiel an einem Samstag einen langen Einsatz fährst, gelten die Pausenregeln trotzdem.

Was passiert, wenn du zu viele Stunden arbeitest?

Wenn du regelmäßig mehr Stunden arbeitest, als die Verdienstgrenze bei deinem Stundenlohn erlaubt, wird der Minijob zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das passiert nicht über Nacht, sondern wenn die Minijob-Zentrale bei einer Prüfung feststellt, dass der Jahresverdienst von 7.236 € überschritten wurde.

Dann werden für den gesamten Zeitraum Sozialversicherungsbeiträge fällig, und zwar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist für beide Seiten teuer und ärgerlich.

Deshalb lohnt es sich, gemeinsam den Überblick zu behalten. Wenn du merkst, dass du dich der Grenze näherst, sprich deinen Arbeitgeber rechtzeitig an. Dann könnt ihr die Stunden anpassen, bevor es Probleme gibt. Ein einfacher Stundenzettel reicht oft schon, um auf der sicheren Seite zu bleiben.

Gelegentliches Überschreiten ist erlaubt

Wichtig zu wissen: Es zählt der Jahresdurchschnitt. Einzelne Monate über 603 € sind in Ordnung, solange der Gesamtverdienst im Jahr unter 7.236 € bleibt. Das Gesetz erlaubt ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten in bis zu 2 Monaten pro Jahr.

Ein typisches Beispiel: Dein Kollege wird krank und du springst ein. In dem Monat arbeitest du 55 statt 43 Stunden und verdienst 764 € statt 603 €. Solange das nicht regelmäßig passiert, bleibt dein Minijob ein Minijob.

Was du konkret tun solltest

Kenne deinen Stundenlohn und rechne einmal durch, wie viele Stunden pro Monat du maximal arbeiten kannst. Halte deine Arbeitszeiten fest, am besten mit einem Stundenzettel, den du und dein Arbeitgeber beide haben. Und wenn die Stunden regelmäßig knapp an die Grenze kommen, besprecht gemeinsam, ob eine Anpassung sinnvoll ist. So bleibt der Minijob das, was er sein soll: unkompliziert für alle Beteiligten.

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Redaktion GetMinijob.deErstmals veröffentlicht am

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