Wer einen Minijobber einstellt, hat normalerweise bis zu 6 Wochen Zeit für die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. In bestimmten Branchen gilt das nicht. Dort muss die Meldung vor dem ersten Arbeitstag raus -- sonst droht ein Bußgeld.
Für welche Branchen gilt die Sofortmeldepflicht?
Bist du in einer dieser Branchen tätig, bist du sofortmeldepflichtig:
| Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen | Baugewerbe | Fleischwirtschaft (ohne Fleischerhandwerk) |
| Friseur- und Kosmetikgewerbe (neu ab 2026) | Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe | Gebäudereinigungsgewerbe |
| Personenbeförderungsgewerbe | Prostitutionsgewerbe | Schaustellergewerbe |
| Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe | Wach- und Sicherheitsgewerbe |
| Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen |
| Baugewerbe |
| Fleischwirtschaft (ohne Fleischerhandwerk) |
| Friseur- und Kosmetikgewerbe *(neu ab 2026)* |
| Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe |
| Gebäudereinigungsgewerbe |
| Personenbeförderungsgewerbe |
| Prostitutionsgewerbe |
| Schaustellergewerbe |
| Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe |
| Wach- und Sicherheitsgewerbe |
Speditions-/Logistikgewerbe schließt ab 2026 auch plattformbasierte Lieferdienste ein.
Nicht in der Liste? Dann brauchst du keine Sofortmeldung -- nur die reguläre Anmeldung bei der Minijob-Zentrale.
Was hat sich 2026 geändert?
Zum 30. Dezember 2025 wurden zwei Bereiche neu aufgenommen: das Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste (z.B. Fahrradkuriere über Lieferplattformen).
Herausgefallen sind das Forstwirtschaftsgewerbe und das Fleischerhandwerk. Wer dort tätig ist, braucht ab 2026 keine Sofortmeldung mehr.
Unsicher, ob dein Betrieb betroffen ist? Die Minijob-Zentrale klärt das als zuständige Einzugsstelle.
Was ist die Sofortmeldung überhaupt?
Die Sofortmeldung ist eine zusätzliche Pflicht neben der regulären Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Sie ersetzt diese nicht.
Der Unterschied: Die normale Anmeldung kann nachträglich erfolgen. Die Sofortmeldung muss spätestens unmittelbar vor Arbeitsbeginn an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) übermittelt sein. Ziel ist es, Schwarzarbeit in besonders anfälligen Branchen zu erschweren.
In betroffenen Branchen gibt es also immer zwei Meldungen:
- Sofortmeldung an die DSRV (Abgabegrund 20) -- vor Arbeitsbeginn
- Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (Abgabegrund 10) -- bis 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn
Wie wird die Sofortmeldung abgegeben?
Über ein zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Eine formlose E-Mail oder ein Anruf reicht nicht.
Die Sofortmeldung muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname des Minijobbers
- Versicherungsnummer des Beschäftigten
- Betriebsnummer des Arbeitgebers
- Tag der Beschäftigungsaufnahme
Liegt die Versicherungsnummer noch nicht vor, reichen Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse. Die DSRV teilt die Nummer dann nach.
Beispiel: Ein Minijobber beginnt am 1. Mai 2026 um 8 Uhr in einem Restaurant. Die Sofortmeldung muss bis spätestens 8 Uhr dieses Tages raus.
Kommt die Beschäftigung doch nicht zustande, muss die Sofortmeldung storniert werden.
Was passiert, wenn die Sofortmeldung fehlt?
Der Zoll und der Betriebsprüfdienst können die DSRV-Daten jederzeit abrufen. Wer nicht rechtzeitig meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit -- Bußgelder sind die Folge.
Die reguläre Anmeldung bei der Minijob-Zentrale bleibt separat Pflicht. Wer sie weglässt, riskiert zusätzlich eine Geldbuße von bis zu 5.000 € wegen Schwarzarbeit.
Kurzübersicht: Sofortmeldung auf einen Blick
| Sofortmeldung | Reguläre Anmeldung | |
|---|---|---|
| An wen | DSRV | Minijob-Zentrale |
| Wann | Vor Arbeitsbeginn | Bis 6 Wochen nach Start |
| Abgabegrund | 20 | 10 |
| Für wen | Nur betroffene Branchen | Alle Arbeitgeber |
| Ersetzt die andere? | Nein | Nein |
Sofortmeldung
| An wen | DSRV |
| Wann | Vor Arbeitsbeginn |
| Abgabegrund | 20 |
| Für wen | Nur betroffene Branchen |
| Ersetzt die andere? | Nein |
Reguläre Anmeldung
| An wen | Minijob-Zentrale |
| Wann | Bis 6 Wochen nach Start |
| Abgabegrund | 10 |
| Für wen | Alle Arbeitgeber |
| Ersetzt die andere? | Nein |
Beide Meldungen sind Pflicht. Keine davon ist optional.
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