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Recht & Regeln

Sofortmeldung im Minijob: Wer sie braucht und wie sie funktioniert

2 Min. Lesezeit

Wer einen Minijobber einstellt, hat normalerweise bis zu 6 Wochen Zeit für die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. In bestimmten Branchen gilt das nicht. Dort muss die Meldung vor dem ersten Arbeitstag raus -- sonst droht ein Bußgeld.

Für welche Branchen gilt die Sofortmeldepflicht?

Bist du in einer dieser Branchen tätig, bist du sofortmeldepflichtig:

Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
Baugewerbe
Fleischwirtschaft (ohne Fleischerhandwerk)
Friseur- und Kosmetikgewerbe *(neu ab 2026)*
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Gebäudereinigungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe
Prostitutionsgewerbe
Schaustellergewerbe
Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
Wach- und Sicherheitsgewerbe

Speditions-/Logistikgewerbe schließt ab 2026 auch plattformbasierte Lieferdienste ein.

Nicht in der Liste? Dann brauchst du keine Sofortmeldung -- nur die reguläre Anmeldung bei der Minijob-Zentrale.

Was hat sich 2026 geändert?

Zum 30. Dezember 2025 wurden zwei Bereiche neu aufgenommen: das Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste (z.B. Fahrradkuriere über Lieferplattformen).

Herausgefallen sind das Forstwirtschaftsgewerbe und das Fleischerhandwerk. Wer dort tätig ist, braucht ab 2026 keine Sofortmeldung mehr.

Unsicher, ob dein Betrieb betroffen ist? Die Minijob-Zentrale klärt das als zuständige Einzugsstelle.

Was ist die Sofortmeldung überhaupt?

Die Sofortmeldung ist eine zusätzliche Pflicht neben der regulären Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Sie ersetzt diese nicht.

Der Unterschied: Die normale Anmeldung kann nachträglich erfolgen. Die Sofortmeldung muss spätestens unmittelbar vor Arbeitsbeginn an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) übermittelt sein. Ziel ist es, Schwarzarbeit in besonders anfälligen Branchen zu erschweren.

In betroffenen Branchen gibt es also immer zwei Meldungen:

  1. Sofortmeldung an die DSRV (Abgabegrund 20) -- vor Arbeitsbeginn
  2. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (Abgabegrund 10) -- bis 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn

Wie wird die Sofortmeldung abgegeben?

Über ein zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Eine formlose E-Mail oder ein Anruf reicht nicht.

Die Sofortmeldung muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname des Minijobbers
  • Versicherungsnummer des Beschäftigten
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • Tag der Beschäftigungsaufnahme

Liegt die Versicherungsnummer noch nicht vor, reichen Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse. Die DSRV teilt die Nummer dann nach.

Beispiel: Ein Minijobber beginnt am 1. Mai 2026 um 8 Uhr in einem Restaurant. Die Sofortmeldung muss bis spätestens 8 Uhr dieses Tages raus.

Kommt die Beschäftigung doch nicht zustande, muss die Sofortmeldung storniert werden.

Was passiert, wenn die Sofortmeldung fehlt?

Der Zoll und der Betriebsprüfdienst können die DSRV-Daten jederzeit abrufen. Wer nicht rechtzeitig meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit -- Bußgelder sind die Folge.

Die reguläre Anmeldung bei der Minijob-Zentrale bleibt separat Pflicht. Wer sie weglässt, riskiert zusätzlich eine Geldbuße von bis zu 5.000 € wegen Schwarzarbeit.

Kurzübersicht: Sofortmeldung auf einen Blick

Sofortmeldung

An wenDSRV
WannVor Arbeitsbeginn
Abgabegrund20
Für wenNur betroffene Branchen
Ersetzt die andere?Nein

Reguläre Anmeldung

An wenMinijob-Zentrale
WannBis 6 Wochen nach Start
Abgabegrund10
Für wenAlle Arbeitgeber
Ersetzt die andere?Nein

Beide Meldungen sind Pflicht. Keine davon ist optional.


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Redaktion GetMinijob.deErstmals veröffentlicht am

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