Seit 2003 sind die Arbeitgeber-Abgaben für gewerbliche Minijobs von 25,10 % auf 31,17 % gestiegen. Die größten Sprünge kamen 2006 (KV und RV erhöht) und während der Pandemie (Umlagen gestiegen). Hier ist die komplette Entwicklung.
Gewerblich 2026
0,00 %
Arbeitgeber-Gesamtabgabe
Privathaushalt 2026
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Arbeitgeber-Gesamtabgabe
Höchster Satz
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Gewerblich, 01/2021
Niedrigster Satz
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Gewerblich, 01/2005
Abgabensatz im Zeitverlauf
Von 25,10 % (2005) auf 31,17 % (2026) — Sprung im Juli 2006 durch KV- und RV-Erhöhung.
Arbeitgeber-Gesamtabgabe in %, 2003–2026
Was steckt in den Abgaben?
KV = Krankenversicherung · RV = Rentenversicherung · U1 = Umlage Entgeltfortzahlung · U2 = Umlage Mutterschutz · INSO = Insolvenzumlage · St = Pauschsteuer
Quelle: Minijob-Zentrale, Entwicklung der Abgaben für gewerbliche Minijobs und Minijobs im Privathaushalt. Stand: Januar 2026.
