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Warenverräumer

€15,00 Pro Stunde

dm-drogerie markt

📍 Oststraße 38, 44866 Bochum - dm-Markt vor Ort🏘️ 44866🇩🇪 Fließend (C1-C2)5 Std. (Pro Woche)
EinzelhandelMorgensKörperliche ArbeitInnendienstStehende Tätigkeit

Veröffentlicht am 13. September 2026

Deine Aufgaben

  • Waren präsentieren: Du platzierst angelieferte Waren dort im Regal, wo sie hineghören. So sorgst Du dafür, dass unsere Kunden immer finden, was sie suchen, und gerne bei dm einkaufen.
  • Regalpflege: Wenn Waren mal fehlen, sorgst Du mit Deinem Engagement dafür, dass die Regale wieder komplet sind.

Deine Qualifikationen und Fähigkeiten

  • Kompetenzen: Du begesterst uns mit Deiner Ordnungsliebe, beherrschst Smartphones, digiale Medien und auch die deutsche Sprace.
  • Neugierde: Mit Freude widmest Du Dich der Vielfal unser Produkte.
  • Teamgeist und Motivation: Damit der Alltag im dm-Markt reibungslos läuft, packst Du im Team mit an und auch, wenn es mal stressig wird, ist auf Deine Ruhe Verlass.
  • Flexibilität: In einem dm-Markt können sich die Situationen und der Bedarf immer mal wieder ändern – auf Deine Zuverlässigkeit können wir auch dann zählen.
  • Aktivität: Die Arbeit im dm-Markt ist zeitweise auch anstregend. Dabei helfen Dir Deine Belastbarkeit und Deine Resiienz.

Einsatzzeiten

Deine Einsatzzeiten sind in Absprache mit Deinem dm-Markt am Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 6:00 und 9:00 Uhr. Es handelt sich um einen Minijob mit 5 Stunden pro Woche, befristet vom 26.09.2026 bis 30.09.2027, in einem der mehr als 2.000 dm-Märkte.

Unser Angebot für Dich

  • Übertariflicher Mindesteinstiegslohn von 15 € pro Stunde.
  • 30-%-Zuschuss zum „Deutschlandticket Job“.
  • 10 Prozent Mitarbeiterrabatt auf den Einkauf in allen deutschen dm-Märkten.
  • Umfassende kollegiale Einarbeitung und dialogische Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien.
  • Frühzeitige gemeinsame Abstimmung der Arbeitszeiten für gute Planbarkeit von Beruf und Privatleben.
  • Kaffee, Wasser oder Tee kostenfrei in allen Arbeitsbereichen.
  • Zusatzleistungen wie Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Freiwillige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Warengutscheine und Jubiläumszahlungen.
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