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Warenverräumer

€15,00 Pro Stunde

dm-drogerie markt

📍 Heinrichstraße 30, 07545 Gera - dm-Markt🏘️ 07545🇩🇪 Fortgeschrittene Kenntnisse (B1-B2)5 Std. (Pro Woche)
EinzelhandelMorgensFlexibelKörperliche Arbeit

Veröffentlicht am 13. September 2026

Deine Aufgaben

  • Waren präsentieren: Du platzierst angelieferte Waren dort im Regal, wo sie hingehören, damit unsere Kunden immer finden, was sie suchen.
  • Regalpflege: Wenn Waren mal fehlen, sorgst Du mit Deinem Engagement dafür, dass die Regale wieder komplett sind.

Einsatzzeiten

  • Mini-Job mit 5 Stunden pro Woche in der Warenverräumung im dm-Markt vor Ort.
  • Deine Einsatzzeiten sind in Absprache mit deinem dm-Markt Montag bis Samstag von 6:00 bis 8:30 Uhr.
  • Befristet vom 01.10.2026 bis 31.01.2027.

Deine Qualifikationen und Fähigkeiten

  • Du begeisterst mit Ordnungsliebe und beherrschst Smartphones, digitale Medien und die deutsche Sprache.
  • Mit Freude widmest Du Dich der Vielfalt unserer Produkte (Neugierde).
  • Teamgeist und Motivation: Du packst im Team mit an und behältst auch in stressigen Situationen die Ruhe.
  • Flexibilität und Zuverlässigkeit, da sich Situationen und Bedarf im dm-Markt immer wieder ändern können.
  • Belastbarkeit und Resilienz, denn die Arbeit im dm-Markt ist zeitweise auch anstrengend.

Unser Angebot für Dich

  • Dialogische Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien und eigenverantwortlichem Arbeiten.
  • Umfassende kollegiale Einarbeitung.
  • Frühzeitige gemeinsame Abstimmung der Arbeitszeiten für gute Planbarkeit von Beruf und Privatleben.
  • Übertariflicher Mindesteinstiegslohn von 15 € pro Stunde.
  • 30 % Zuschuss zum Deutschlandticket Job.
  • 10 % Mitarbeiterrabatt in allen deutschen dm-Märkten sowie Vergünstigungen bei Kooperationspartnern.
  • Gesundheitsprogramm für mentales, körperliches und soziales Wohlbefinden, inklusive minutengenauer elektronischer Arbeitszeiterfassung.
  • Kostenfreier Kaffee, Wasser oder Tee in allen Arbeitsbereichen.
  • Zusatzleistungen wie Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Freiwillige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Warengutscheine sowie Jubiläumszahlungen.
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