Warenverräumer
€15,00 Pro Stundedm-drogerie markt
📍 Löffelstraße 3, 70597 Stuttgart - dm-Markt🏘️ 70597🇩🇪 Fortgeschrittene Kenntnisse (B1-B2)⏰ 3 Std. (Pro Woche)
EinzelhandelMorgensKörperliche ArbeitStehende TätigkeitInnendienst
Veröffentlicht am 13. September 2026
Über den Job
Du machst den Unterschied in einem unserer mehr als 2.000 dm-Märkte. In der Warenverräumung sorgen wir miteinander dafür, dass unser Sortiment in den Regalen immer bereit steht für unsere Kunden. Es handelt sich um einen Minijob/Midijob im dm-Markt, unbefristet.
Einsatzzeiten: In Absprache mit deinem dm-Markt montags, mittwochs, freitags und samstags ab 6:00 Uhr, 3-4 Stunden pro Woche.
Deine Aufgaben
- Waren präsentieren: Du platzierst angelieferte Waren dort im Regal, wo sie hingehören, damit unsere Kunden immer finden, was sie suchen.
- Regalpflege: Wenn Waren fehlen, sorgst Du mit Deinem Engagement dafür, dass die Regale wieder komplett sind.
Deine Qualifikationen und Fähigkeiten
- Kompetenzen: Ordnungsliebe, Umgang mit Smartphones und digitalen Medien sowie deutsche Sprachkenntnisse.
- Neugierde: Freude an der Vielfalt unserer Produkte.
- Teamgeist und Motivation: Zupacken im Team, auch in stressigen Situationen Ruhe bewahren.
- Flexibilität: Zuverlässigkeit bei wechselnden Situationen und Bedarfen im dm-Markt.
- Aktivität: Belastbarkeit und Resilienz, da die Arbeit zeitweise anstrengend ist.
Unser Angebot für Dich
- Dialogische Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien und eigenverantwortlichem Arbeiten.
- Umfassende kollegiale Einarbeitung.
- Frühzeitige gemeinsame Abstimmung der Arbeitszeiten für gute Planbarkeit von Beruf und Privatleben.
- Übertariflicher Mindesteinstiegslohn von 15 € pro Stunde.
- 30-%-Zuschuss zum „Deutschlandticket Job“.
- Mitarbeiterrabatt: 10 Prozent auf den Einkauf in allen deutschen dm-Märkten.
- Gesundheitsprogramm für mentales, körperliches und soziales Wohlbefinden, minutengenaue elektronische Arbeitszeiterfassung.
- Kaffee, Wasser und Tee kostenfrei in allen Arbeitsbereichen.
- Zusatzleistungen zur Vorsorge, z. B. Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge.
- Freiwillige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Warengutscheine und Jubiläumszahlungen.