Warenverräumer
€15,00 Pro Stundedm-drogerie markt
📍 Poststraße 2, 98693 Ilmenau - dm-Markt Ilmenau🏘️ 98693🇩🇪 Fließend (C1-C2)⏰ 6 Std. (Pro Woche)
EinzelhandelMorgensInnendienstKörperliche ArbeitUngelernt
Veröffentlicht am 22. September 2026
Über den Job
Du machst den Unterschied in einem unserer mehr als 2.000 dm-Märkte. In der Warenverräumung sorgen wir miteinander dafür, dass unser Sortiment in den Regalen immer bereitsteht für unsere Kunden. Es handelt sich um einen befristeten Mini-Job (6 Std./Wo.) vom 01.10.2026 bis 30.09.2027 am Einsatzort vor Ort im dm-Markt, Poststraße 2, 98693 Ilmenau.
Deine Aufgaben
- Waren präsentieren: Du platzierst angelieferte Waren dort im Regal, wo sie hingehören, damit unsere Kunden immer finden, was sie suchen, und gerne bei dm einkaufen.
- Regalpflege: Wenn Waren mal fehlen, sorgst Du mit Deinem Engagement dafür, dass die Regale wieder komplett sind.
Deine Qualifikationen und Fähigkeiten
- Kompetenzen: Du begeisterst uns mit Deiner Ordnungsliebe, beherrschst Smartphones, digitale Medien und auch die deutsche Sprache.
- Neugierde: Mit Freude widmest Du Dich der Vielfalt unserer Produkte.
- Teamgeist und Motivation: Du packst im Team mit an und auch in stressigen Situationen ist auf Deine Ruhe Verlass.
- Flexibilität: Auf Deine Zuverlässigkeit können wir zählen, auch wenn sich Situationen und Bedarf im Markt ändern.
- Aktivität: Die Arbeit im dm-Markt ist zeitweise auch anstrengend – dabei helfen Dir Belastbarkeit und Resilienz.
Einsatzzeiten
Deine Einsatzzeiten sind in Absprache mit deinem dm-Markt Dienstag und Freitag von 6:00 bis 9:00 Uhr.
Unser Angebot für Dich
- Dialogische Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien und eigenverantwortlichem Arbeiten
- Umfassende kollegiale Einarbeitung
- Frühzeitig gemeinsam abgestimmte Arbeitszeiten für eine gute Planbarkeit von Beruf und Privatleben
- Übertariflicher Mindesteinstiegslohn von 15 € pro Stunde
- 30 % Zuschuss zum „Deutschlandticket Job“
- 10 % Mitarbeiterrabatt in allen deutschen dm-Märkten
- Gesundheitsprogramm sowie kostenfreie Getränke (Kaffee, Wasser, Tee)
- Zuschuss zu betrieblicher Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Freiwillige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld