Pflege der Räumlichkeiten: Zur typischen dm-Wohlfühlatmosphäre gehört, dass alles tiptop ist – genau darum kümmerst Du Dich. Gemeinsam mit einem engagierten Team übernimmst Du alle anfallenden Reinigungsarbeiten im dm-Markt.
Ordnung: Du packst an und bist mit vollem Einsatz dabei, wenn es darum geht, aufzuräumen.
Sauberkeit: Mit Deinem Auge für Details sorgst Du für ein gepflegtes Ladenbild und trägst dazu bei, dass Menschen gerne bei dm einkaufen.
Deine Qualifikationen und Fähigkeiten
Du hast ein gutes Auge für Ordnung und bringst einen ausgeprägten Sinn für Sauberkeit mit.
Dein Team kann sich auf Dich verlassen, Du packst mit an und bewahrst auch in stressigen Situationen die Ruhe.
Du kennst Dich sehr gut mit Reinigungsgeräten und Pflegemitteln aus und weißt, welches Mittel wofür geeignet ist.
Du bist flexibel und zuverlässig, auch wenn sich Situationen und Bedarf im dm-Markt ändern.
Die Arbeit ist zeitweise anstrengend – dafür helfen Dir Belastbarkeit und Resilienz.
Arbeitszeit & Einsatzort
Minijob mit 6 Stunden pro Woche in der dm-Filiale an der Leipziger Straße 41-43, 60487 Frankfurt am Main.
Deine Einsatzzeiten sind in Absprache mit Deinem dm-Markt von Montag bis Samstag zwischen 6:00 und 12:00 Uhr an einem Tag in der Woche.
Die Stelle ist für einen Zeitraum von 12 Monaten befristet, der frühestmögliche Start ist ab 01.10.2026.
Für eine gute Planbarkeit von Beruf und Privatleben werden die Arbeitszeiten frühzeitig gemeinsam abgestimmt.
Unser Angebot für Dich
Übertariflicher Mindesteinstiegslohn von 15 € pro Stunde.
Dialogische Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien, eigenverantwortlichem Arbeiten und wertschätzendem Umgang.
Umfassende kollegiale Einarbeitung sowie moderne, ergonomisch gestaltete Reinigungsmaschinen.
30-%Zuschuss zum „Deutschlandticket Job“, 10 % Mitarbeiterrabatt in allen deutschen dm-Märkten.
Umfangreiches Programm für mentale, körperliche und soziale Gesundheit sowie kostenfreier Kaffee, Wasser oder Tee.
Zusatzleistungen für die Vorsorge (z. B. Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge), freiwillige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Warengutscheine.